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   OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16   

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OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16 (https://dejure.org/2018,16660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2018 - 3 U 103/16 (https://dejure.org/2018,16660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - 3 U 103/16 (https://dejure.org/2018,16660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 1192 Abs. 1a
    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung eines von mehreren Sicherungsgeber an der Erstreckung einer Grundschuld auf weitere, von ihm allein eingegangene Verbindlichkeiten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Denn der Grundschuldbeschaffung durch den Schuldner wird eine entsprechende schuldrechtliche Abrede mit dem Dritten zugrunde liegen, sodass er ein erkennbares Interesse daran hat, sie nach Tilgung der Darlehensschuld auch wiederzubekommen (BGH, NJW 2010, 935 [BGH 20.11.2009 - V ZR 68/09] Rn. 14).

    Dies wäre jedoch nicht gewährleistet, wenn einzelne Gesamtschuldner den Sicherungszweck der Grundschuld in Bezug auf ihre Miteigentumsanteile ohne Zustimmung der übrigen Schuldner ändern könnten (BGH, NJW 2010, 935 [BGH 20.11.2009 - V ZR 68/09] Rn. 14).

    Bei letzterem Darlehen war das Interesse des Klägers an einer Sicherungsgeberstellung sogar noch deutlicher, weil er bei Abschluss des Vertrags bereits als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen worden war, wodurch sich die Grundschuld in eine Gesamtgrundschuld umgewandelt hatte, die auch auf seinem Miteigentumsanteil lastete (vgl. BGH, NJW 2010, 935 [BGH 20.11.2009 - V ZR 68/09] Rn. 12; Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 4. Aufl. 2008, S. 16 Rn. 45).

    Die Haftung der fremden Miteigentumsanteile wäre jedoch nicht gewährleistet, wenn einzelne Gesamtschuldner den Sicherungszweck der Grundschuld in Bezug auf ihre Miteigentumsanteile ohne Zustimmung der übrigen Schuldner ändern könnten (vgl. BGH, NJW 2010, 935 [BGH 20.11.2009 - V ZR 68/09] Rn. 10 ff.).

  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Bei Bestellung einer Grundschuld, die eine bestimmte Kreditaufnahme zum Anlass hat, ist nach der Rechtsprechung des BGH zwar die formularmäßige Erstreckung ihrer dinglichen Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Sicherungsgebers nicht überraschend, regelmäßig aber die formularmäßige Ausdehnung der Haftung auch auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten eines Dritten, da die Aufnahme und Erweiterung solcher Drittkredite außerhalb des Einflussbereichs des Sicherungsgebers liegt (BGH, BKR 2002, 494, 495 [BGH 20.03.2002 - IV ZR 93/01] ).

    Sie war aus sich heraus sinnvoll und verständlich, auch wenn der unzulässige Regelungsteil vom zulässigen getrennt wurde (vgl. BGH, BKR 2002, 494, 496 [BGH 20.03.2002 - IV ZR 93/01] ).

    Der Anspruch auf Rückgewähr der Gesamtgrundschuld beschränkte sich auf den Miteigentumsanteil des Klägers (vgl. BKR 2002, 494, 496 f. [BGH 20.03.2002 - IV ZR 93/01] [BGH 20.03.2002 - IV ZR 93/01] [BGH 20.03.2002 - IV ZR 93/01] ).

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 79/16

    Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Dadurch, dass sie dies dennoch getan hat, hat sie ihre sich aus dem Sicherungsvertrag ergebenden Treuepflichten gegenüber dem Kläger verletzt (vgl. BGH, NZI 2018, 90 Rn. 14).

    Er hätte von dem Widerspruchsrecht i. S. d. § 115 ZVG gegen den in der Zwangsversteigerung aufgestellten Teilungsplan Gebrauch machen können, das der Anspruch auf Rückgewähr nicht valutierter Teile einer Sicherungsgrundschuld begründet und das mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, NZI 2018, 90 Rn. 11).

  • BGH, 19.04.2013 - V ZR 47/12

    Rechte nachrangiger Grundpfandgläubiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Dabei ist in aller Regel davon auszugehen, dass der Schuldner der zu sichernden Forderung auch Sicherungsgeber sein soll, und zwar auch dann, wenn die Grundschuld ganz oder teilweise auf dem Grundstück eines Dritten lastet (BGH, NJW 2013, 2894 [BGH 19.04.2013 - V ZR 47/12] Rn. 22).

    Das ist der Fall, wenn die Geschäftsbeziehung zu dem Sicherungsnehmer endet (BGH, NJW 2013, 2894 [BGH 19.04.2013 - V ZR 47/12] Rn. 12).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Da der Auskunftsanspruch wie auch schon erstinstanzlich aus Gründen verneint wurde, die auch dem Herausgabeanspruch den Boden entziehen, ist es zulässig, die Berufung hinsichtlich der gesamten Stufenklage zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 189 [BGH 16.06.2010 - VIII ZR 62/09] Rn. 24).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 151/10

    Restschuldbefreiung: Ausnahme eines Anspruchs auf Erstattung von Nebenklagekosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Diese sind nicht auf die Verwirklichung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs gerichtet, sondern auf den Ausgleich des dem Geschädigten erlittenen Schadens (vgl. BGH, NJW 2011, 2966 [BGH 21.07.2011 - IX ZR 151/10] Rn. 24; MünchKomm, BGB, 7. Aufl. 2016, § 249 Rn. 188).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 147/12

    Sicherungsgrundschuld: Einrede des Eigentümers aus dem Sicherungsvertrag bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Dass der Sicherungszweck endgültig entfallen ist, hätte der Kläger nach dem gemäß Art. 229 § 18 Sb. 2 EGBGB anwendbaren § 1192 Abs. 1a BGB auch Herrn C entgegenhalten können, da dieser die Grundschuld erst im Februar 2010 durch Abtretung erworben hat (vgl. BGH, NJW 2014, 550 [BGH 25.10.2013 - V ZR 147/12] Rn. 6).
  • BGH, 16.06.2016 - III ZR 282/14

    Mediaagenturverträge sind regelmäßig Geschäftsbesorgungsverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Ein Anspruch aus § 666 BGB besteht daher nicht, wenn feststeht, dass der Gläubiger des Informationsanspruchs auf Grund der Auskunft und Rechenschaftslegung keinesfalls etwas fordern könnte (BGH, NJW-RR 2016, 1391 [BGH 16.06.2016 - III ZR 282/14] Rn. 29 m. w. N.).
  • OLG Celle, 28.12.1994 - 3 U 52/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Es kann dahinstehen, welcher Rechtsnatur der Sicherungsvertrag ist und ob er Geschäftsbesorgungscharakter hat oder ob zumindest aus seinem fiduziarischen Charakter Rechenlegungs- und Auskunftspflichten abzuleiten sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 28.12.1994, 3 U 52/94, BeckRS 1995, 04871; MünchKomm, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1191 Rn. 21 und 67 jew. m. w. N.).
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2018 - 3 U 103/16
    Der Zurechnungszusammenhang entfällt jedoch ausnahmsweise bei ungewöhnlich grobem Fehlverhalten, das vorliegt, wenn der Rechtsanwalt eine Entschließung trifft, die schlechterdings unverständlich, also gemessen an sachgerechter Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheint oder den Geschehensablauf so verändert, dass der Schaden bei wertender Betrachtungsweise in keinem inneren Zusammenhang zu der vom Schädiger zu vertretenden Vertragsverletzung steht (BGH, NJW 2002, 1117, 111120 [BGH 29.11.2001 - IX ZR 278/00] ).
  • LG Wiesbaden, 13.04.2016 - 5 O 174/14

    Abtretung einer Sicherungsgrundschuld an einen Dritten

  • BGH, 08.12.1988 - III ZR 107/87

    Verletzung der Treuhänderpflichten bei Verzicht auf eine sicherungshalber

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