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   OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23   

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https://dejure.org/2023,10412
OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23 (https://dejure.org/2023,10412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2023 - 11 UH 14/23 (https://dejure.org/2023,10412)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - 11 UH 14/23 (https://dejure.org/2023,10412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 38 ZPO, § 98 Abs 1 GVG, § 102 GVG, § 281 ZPO
    Verzicht auf Antrag auf Verweisung an die KfH - Bindungswirkung dennoch ergangenen Verweisungsbeschlusses

  • RA Kotz

    Bei Verzicht Verweisung bleibt angerufenes Gericht zuständig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswirkungen des Verzichts des Beklagten auf einen Verweisungsantrag an die KfH; Bindungswirkung einer gleichwohl ergangenen Verweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Verweisung erklärt: Angerufenes Gericht bleibt zuständig!

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Verzicht auf Antrag auf Verweisung an die KfH - Bindungswirkung eines dennoch ergangenen Verweisungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1531
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2008, 1309 zu § 281 ZPO).
  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 32 SA 60/19

    Zulässigkeit der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
    Daran anknüpfend ist auch von den Oberlandesgerichten angenommen worden, dass der Rügeverzicht den Gerichtsstand jedenfalls dann endgültig begründet, wenn die Formerfordernisse des § 38 ZPO gewahrt sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 17.9.2019 - 32 SA 60/19, BeckRS 2019, 28443 Rn. 24; KG Beschl. v. 20.11.2017 - 2 AR 44/17, BeckRS 2017, 139524 Rn. 9 f.).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
    Ein insoweit für die Bindungswirkung schädlicher Zeitraum ist erreicht, wenn die Gesetzesänderung seit annähernd zwei Jahren bekannt und seit mehr als neun Monaten in Kraft ist (BGH, NJW 1993, 1273).
  • KG, 20.11.2017 - 2 AR 44/17

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeitsbegründung durch Rügeverzicht vor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
    Daran anknüpfend ist auch von den Oberlandesgerichten angenommen worden, dass der Rügeverzicht den Gerichtsstand jedenfalls dann endgültig begründet, wenn die Formerfordernisse des § 38 ZPO gewahrt sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 17.9.2019 - 32 SA 60/19, BeckRS 2019, 28443 Rn. 24; KG Beschl. v. 20.11.2017 - 2 AR 44/17, BeckRS 2017, 139524 Rn. 9 f.).
  • BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
    Im Gegensatz dazu ist eine nach der Erklärung, man werde sich rügelos einlassen, erfolgende Verweisung noch vor dem Termin nicht willkürlich (BGH, Beschl. v. 27.08.2013, X ARZ 425/13; 19.02.2013 - X ARZ 507/12, beide juris).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
    Im Gegensatz dazu ist eine nach der Erklärung, man werde sich rügelos einlassen, erfolgende Verweisung noch vor dem Termin nicht willkürlich (BGH, Beschl. v. 27.08.2013, X ARZ 425/13; 19.02.2013 - X ARZ 507/12, beide juris).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23
    Dies ist nicht nur anzunehmen, wenn ein Gericht sich trotz ausdrücklichen Hinweises durch die Parteien nicht mit einer seine Zuständigkeit begründenden Norm befasst (vgl. dazu BeckOK ZPO/Bacher, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 281 Rn. 32.4 mwN), sondern schon dann, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (BGH, NJW-RR 2002, 1295).
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