Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 242 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, § 22 KunstUrhG
Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkludente Einwilligung zur Ausstrahlung eines Fernsehbeitrags
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 22.08.2008 - 4 O 19/08
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 206/08
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 213/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15
Persönlichkeitsschutz im Internet
Zwar hat der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden, dass eine Person keinen Anspruch darauf hat, von anderen so dargestellt zu werden, wie sie sich selbst sieht oder gesehen werden möchte (OLG Frankfurt Urteil vom 4. Juni 2009, 16 U 206/08 zitiert nach [...], Rn 52). - OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10
Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG
Dies rechtfertigt aber nicht den Widerruf der Einwilligung, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08; BVerfGE 101, 361, 380; 120, 180, 198; NJW 2000, 2191), des Bundesgerichtshofs (WRP 2011, 70) und des Senats (ZUM-RD 2010, 320) hat niemand einen Anspruch darauf, von anderen so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte. - OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11
Recht am eigenen Bild und Wort: Konkludente Einwilligung in Filmaufnahmen während …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine stillschweigende Einwilligung voraus, dass dem Abgebildeten Zweck und Umfang der geplanten Veröffentlichung erkennbar bzw. bekannt sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Juni 2009, 16 U 206/08 = ZUM-RD 2010, 320 [zitiert nach juris]; vgl. auch Urteil vom 8. Mai 1990, 6 W 62/90 = NJW-RR 1990, 1439; OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2004, 7 U 10/04 = NJW-RR 2005, 479; Prinz/Peters;… Medienrecht, Rn. 834;… Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. A., Rn. 173;… Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. A., Kap. 7 Rn. 63).Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Senats (ZUM-RD 2010, 320) ausgeführt hat, dass derjenige, der in die Herstellung einer Aufnahme zustimmt, gleichzeitig in die Veröffentlichung der Aufnahme einwilligt, liegt insoweit ein Missverständnis vor, als auch nach der zitierten Entscheidung des Senats eine konkludente Einwilligung in die Verbreitung eines Bilds grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn dem Betroffenen der Zweck der Aufnahme bekannt war.