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   OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 22 U 10/12   

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https://dejure.org/2013,14407
OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 22 U 10/12 (https://dejure.org/2013,14407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.2013 - 22 U 10/12 (https://dejure.org/2013,14407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 22 U 10/12 (https://dejure.org/2013,14407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem eine Haltestelle anfahrenden Linienbus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17; StVO § 8
    HHaftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem eine Haltestelle anfahrenden Linienbusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorfahrtsrecht von Linienbussen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Busfahrer verliert bei Anfahrt einer hinter nachrangiger Einmündung liegenden Bushaltestelle nicht sein Vorfahrtsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 137/69

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Kreuzung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 22 U 10/12
    Bei rechtwinkligen Kreuzungen ist dies begrenzt durch die Fluchtlinien beider Fahrbahnen einschließlich der Radwege, bei trichterförmiger Erweiterung der bevorrechtigen Straße einschließlich der Fläche bis zu den Endpunkten des Trichters (BGH NJW 71, 843).

    Sie muss deshalb so ausgelegt werden, dass die Benutzer der Vorfahrtsstraße sich nicht gegenseitig behindern und dadurch die Erreichung des vom Gesetz verfolgten Zweckes gefährden (BGH NJW 1971, 843).

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 195/72

    Haftungsverteilung bei abknickender Vorfahrt und Kollision zweier auf den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 22 U 10/12
    Den Vorfahrtbereich bildet das Einmündungsviereck und die linke Fahrbahnhälfte der untergeordneten Straße, das heißt die gesamte Kreuzungsfläche (BGH NJW 74, 949).
  • BGH, 07.06.1983 - VI ZR 83/81

    Haftungsverteilung bei Unfall bei abknickender Vorfahrt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 22 U 10/12
    Eine durchgezogene Linie auf der Vorfahrtsstraße oder unterbrochene Leitlinien engen den Vorfahrtbereich nicht ein (BGH NJW 83, 2939; OLG Hamm, NZV 97, 180).
  • OLG Hamm, 07.05.1996 - 27 U 208/95

    Haftungsverteilung bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße mit abknickender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 22 U 10/12
    Eine durchgezogene Linie auf der Vorfahrtsstraße oder unterbrochene Leitlinien engen den Vorfahrtbereich nicht ein (BGH NJW 83, 2939; OLG Hamm, NZV 97, 180).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in r+s 2013, 456 und SP 2013, 390 veröffentlicht ist, stehen lediglich der Klägerin Ersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall zu.
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