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   OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10   

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https://dejure.org/2010,11053
OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10 (https://dejure.org/2010,11053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.2010 - 22 U 115/10 (https://dejure.org/2010,11053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 2010 - 22 U 115/10 (https://dejure.org/2010,11053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 GKG, § 517 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erhebung zweitinstanzlicher Gerichtskosten bei Berufungseinlegung wegen unterbliebener Übermittlung der erstinstanzlichen Eilentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 21; ZPO § 517
    Erhebung der Gerichtskosten für die Berufungsinstanz bei unterbliebener Übermittlung der erstinstanzlichen Eilentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Kosten für Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 8 O 394/08
  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Zwickau, 02.12.2008 - 1 O 113/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10
    Stellt man daher das Kostenrisiko der Berufung einerseits dem Risiko eines endgültigen Rechtsverlustes andererseits gegenüber, durften sich die Berufungsführer aus prozessualer Vorsicht heraus durchaus herausgefordert fühlen, Berufung einzulegen (vgl. LG Zwickau 2.12.08 - 1 O 113/08 -).

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt daraus, dass eine konkrete Beschwer mangels Urteilserlasses nicht vorliegt (vgl. LG Zwickau 2.12.08 - 1 O 113/08 -).

  • OLG Dresden, 24.06.2009 - 6 U 24/09

    Amtspflichten eines Richters bei der Bearbeitung von Spruchsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10
    Von einem für die Kläger negativen Urteil mussten die Prozessbevollmächtigten im Interesse ihrer Mandanten auch zunächst ausgehen, da anderweitige Informationen seitens des Gerichts nicht zu erlangen waren und die Versäumung der Berufungsfrist jedenfalls vermieden werden musste, um den drohenden (rechtskräftigen) Verlust des Rechtstreits zu verhindern (OLG Dresden 24.6.09 - 6 U 24/09 -).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10
    Hierzu gehört auch die Rechtsmitteleinlegung (BGH MDR 08, 98).
  • OLG Dresden, 26.05.2004 - 12 U 1793/03

    Verfahrensrecht - Bedingungsvorbehalt bei Berufung gegen nicht erlassenes Urteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10
    Der Senat folgt auch nicht der Auffassung des OLG Dresden (16.5.04 - 12 U 1793/03 -), wonach eine Berufung, die lediglich im Hinblick auf den Fristablauf des § 517 ZPO eingelegt wird, bei vernünftiger und objektiver Betrachtung unter der stillschweigenden Bedingung steht, dass das Rechtsmittel bei Nichteintritt der Bedingung (Urteilserlass) als nicht eingelegt gelten soll und deshalb keine Kostenentscheidung oder Berufungsverwerfung erforderlich ist.
  • BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03

    Verfahrensrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 22 U 115/10
    12 Zwar wäre angesichts der Unzulässigkeit einer Berufung gegen ein nicht existentes Urteil eine spätere Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich gewesen (vgl. BGH 18.11.03 - LwZB 1/03 -).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12

    Verlustigerklärung des Rechtsmittels: Vorzeitige Einlegung der Revision unter der

    Insoweit ist daran festzuhalten, dass die Einlegung der Revision nicht - genauso wenig wie die Einlegung einer Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51, BGHZ 4, 54, 55; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2048 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, NJW 1999, 2823; OLG Frankfurt MDR 2011, 190, 191) - von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden kann.
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