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   OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15   

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https://dejure.org/2015,23842
OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15 (https://dejure.org/2015,23842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.2015 - 2 Ws 46/15 (https://dejure.org/2015,23842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 2015 - 2 Ws 46/15 (https://dejure.org/2015,23842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 206 a StPO
    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung nach § 206 a StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung nach § 206 a StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; StPO § 467 Abs. 1
    Einstellung des Strafverfahrens nach § 206a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 294
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
    a) Voraussetzung für die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, ist zunächst, dass ein auf die bisheriger Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. nur BGH NStZ 2000, 330, 331; Senat, NStZ-RR 2002, 246; KG, BeckRS 2012, 12355).

    b) Da die Verurteilung des Angeklagten bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses sicher erscheint, ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts bezüglich derjenigen Auslagen des Angeklagten eröffnet, die entstanden sind, solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand, er also mit Recht dem Verfahren ausgesetzt war (BGH NStZ 2000, 330, 331; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, § 467 StPO Rdnr. 58).

    Zudem kann es auch eine Rolle spielen, inwieweit es für das Gericht - etwa bei Anklageerhebung - erkennbar ist, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten fehlt (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 332; OLG Stuttgart OLGSt § 467 StPO Nr. 11).

    Maßgeblich ist - wie vorstehend ausgeführt und worauf auch BGH NStZ 2000, 330, 332 abstellt - der Zeitpunkt der Entstehung des Verfahrenshindernisses und dessen Erkennbarkeit für die Strafverfolgungsbehörden.

  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
    a) Voraussetzung für die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, ist zunächst, dass ein auf die bisheriger Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. nur BGH NStZ 2000, 330, 331; Senat, NStZ-RR 2002, 246; KG, BeckRS 2012, 12355).

    An diese nachvollziehbaren Feststellungen der Kammer ist der Senat im Rahmen der vorliegenden Kostenbeschwerde gebunden (§ 464 Abs. 3 S. 2 StPO; vgl. auch BGHSt 26, 29 und KG BeckRS 2012, 12355).

  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
    Im Gegensatz zu den übrigen Ausnahmetatbeständen des § 467 Abs. 2 bzw. Abs. 3 S. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1 StPO wird nämlich gerade nicht an ein vorwerfbares Verhalten des Angeklagten angeknüpft, sondern an die Prognose, dass der Angeklagte wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (OLG Celle, NStZ-RR 2015, 30; OLG Stuttgart, OLGSt § 467 StPO Nr. 11, Niesler, in: BeckOK StPO, Ed. 21, Stand: 15. Januar 2015, § 467 Rdnr. 11; a. A. OLG Köln, NJW 1991, 506; Gieg, in: KK-StPO, 7. Auflage, § 467 Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
    Im Gegensatz zu den übrigen Ausnahmetatbeständen des § 467 Abs. 2 bzw. Abs. 3 S. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1 StPO wird nämlich gerade nicht an ein vorwerfbares Verhalten des Angeklagten angeknüpft, sondern an die Prognose, dass der Angeklagte wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (OLG Celle, NStZ-RR 2015, 30; OLG Stuttgart, OLGSt § 467 StPO Nr. 11, Niesler, in: BeckOK StPO, Ed. 21, Stand: 15. Januar 2015, § 467 Rdnr. 11; a. A. OLG Köln, NJW 1991, 506; Gieg, in: KK-StPO, 7. Auflage, § 467 Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
    a) Voraussetzung für die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, ist zunächst, dass ein auf die bisheriger Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. nur BGH NStZ 2000, 330, 331; Senat, NStZ-RR 2002, 246; KG, BeckRS 2012, 12355).
  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
    An diese nachvollziehbaren Feststellungen der Kammer ist der Senat im Rahmen der vorliegenden Kostenbeschwerde gebunden (§ 464 Abs. 3 S. 2 StPO; vgl. auch BGHSt 26, 29 und KG BeckRS 2012, 12355).
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

    Hierbei müssten auch der Zeitpunkt des Eintritts des Verfahrenshindernisses und eine eventuelle Vorhersehbarkeit des Hindernisses zu berücksichtigen sein (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 46/15, openjur).
  • LG Koblenz, 06.09.2021 - 1 Qs 23/21

    Absehen von der Auslagentragung bei Verfahrenshindernis nicht nur bei

    Für die Beurteilung dieser Frage bedarf es nach Auffassung der Kammer nicht einer Schuldspruchreife, sondern es genügt, dass bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Fragen stellen würden (OLG Karlsruhe Beschluss vom 03.02.2003 - 3 Ws 248/02, NStZ-RR 2003, 2$6; OLG Bamberg, Beschluss vom 20.07.2010 - 1 Ws 218/10, SVR 2011, 33; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.08.2015 - 2 Ws 46/15, NStZ-RR 2015, 294; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.1997 - 2 Ws 25/97, NStZ-RR 1997, 288; KG Beschluss vom 14.07.1993 - 4 Ws 157/93, NJW 1994, 600, Niesler in: BeckOK-StPO, § 467 Rn. 11).

    Im Gegensatz zu den übrigen Ausnahmetatbeständen des § 467 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 StPO sowie § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StPO wird bei § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO gerade nicht an ein vorwerfbares Verhalten des Angeklagten angeknüpft, sondern an die Prognose, dass der Angeklagte nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht (OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 04.08.2015 - 2 Ws 46/15, NStZ-RR 2015, 294; OLG Celle Beschluss vom 17.07.2014 - 1 Ws 283/14, NStZ-RR 2015, 30; Niesler, in: BeckOK-StPO, § 467 Rn. 11; a.A. LG Ulm, Beschluss vom 06.11 .2020 - 2 Qs 46/20, BeckRS 2020, 32961; OLG Köln, Beschluss vom 30.10.1990 - 2 Ws 528/90, NJW 1991, 506).

  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Kostentragung bei Verfahrenseinstellung wegen

    Auf ein vorwerfbares Verhalten kommt es indes nicht an (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2015, 294).
  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20

    Kostenrecht

    Auf ein vorwerfbares Verhalten kommt es indes nicht an (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2015, 294).
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