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   OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14 (Kart)   

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https://dejure.org/2014,27476
OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14 (Kart) (https://dejure.org/2014,27476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2014 - 11 W 3/14 (Kart) (https://dejure.org/2014,27476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2014 - 11 W 3/14 (Kart) (https://dejure.org/2014,27476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 GWB, § 54 GWB, § 40 VwVfG, § 29 VwVfG, § 13 VwVfG
    Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch als an einem Kartellverfahren nicht beteiligter Dritter zur Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Einsichtsrechts in die Kartellakten

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch als an einem Kartellverfahren nicht beteiligter Dritter zur Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch als an einem Kartellverfahren nicht beteiligter Dritter zur Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Einsichtsrechts in die Kartellakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse eines an einem Kartellverfahren nicht beteiligten Dritten an Akteneinsicht zur Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Akteneinsichtsgesuch eines an einem Kartellverfahren nicht beteiligten Dritten zur Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse eines an einem Kartellverfahren nicht beteiligten Dritten an Akteneinsicht zur Prüfung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüchen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht nicht beteiligter Dritter im Kartellverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 2/02

    Kontrollerwerb durch den Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14
    Die Akteneinsicht nach § 29 VwVfG wird ihrem klarem Wortlaut nach jedoch nur innerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens gewährt (vgl. Kallerhoff ebenda § 29 Rd. 18; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1194).

    Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 VwVfG sowie der weiteren oben unter a. genannten Vorschriften wird Akteneinsicht - u.a. für Dritte - beim Vorliegen eines berechtigten Interessen nach pflichtgemäßen Ermessen gem. § 40 VwVfG gewährt (vgl. Kallerhoff ebenda § 40 Rd. 18; BGH NZG 2014, 110ff; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1194; vgl. auch BVerwG NVwZ 2011, 235 zu § 1 IFG).

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn der Beschwerdeführer individuell und unmittelbar durch eine Verfügung der Kartellbehörde betroffen ist (ebenda; BGH NJW 2007, 607, 608 - pepcom).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14
    Insoweit kann auch das Interesse an der Akteneinsicht zur Vorbereitung einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage geeignet sein, ein berechtigtes Interesse zu begründen (Kallerhoff ebenda § 29 Rd. 18; BVerfG Beschluss vom 4.12.2008, Az: 2 BvR 1043/08, zitiert nach BeckRS 2009, 18693 - zu § 826 BGB, Rd. 24ff).
  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14
    Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 VwVfG sowie der weiteren oben unter a. genannten Vorschriften wird Akteneinsicht - u.a. für Dritte - beim Vorliegen eines berechtigten Interessen nach pflichtgemäßen Ermessen gem. § 40 VwVfG gewährt (vgl. Kallerhoff ebenda § 40 Rd. 18; BGH NZG 2014, 110ff; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1194; vgl. auch BVerwG NVwZ 2011, 235 zu § 1 IFG).
  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14
    Aus der weiteren Entscheidung Pfleiderer (EuGH EuZW 2011, 598 Pfleiderer-AG/BKartA) folgt ebenfalls allein, dass es Sache des nationalen Gesetzgebers ist, unter Abwägung der unionrechtlich geschützten Interessen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Zugang zu Akten eines Kartellverfahrens gewährt wird.
  • EuGH, 06.06.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14
    Die Entscheidung Donau Chemie (GRUR Int 2013, 696 - Bundes Wettbewerbsbehörde/Donau Chemie und andere) verdeutlicht insoweit allein, dass es dem Gesetzgeber der innerstaatlichen Rechtsordnung obliegt, die jeweiligen Modalitäten für eine Akteneinsicht im Eilverfahren zu regeln.
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14
    Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 VwVfG sowie der weiteren oben unter a. genannten Vorschriften wird Akteneinsicht - u.a. für Dritte - beim Vorliegen eines berechtigten Interessen nach pflichtgemäßen Ermessen gem. § 40 VwVfG gewährt (vgl. Kallerhoff ebenda § 40 Rd. 18; BGH NZG 2014, 110ff; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1194; vgl. auch BVerwG NVwZ 2011, 235 zu § 1 IFG).
  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

    Darüber hinaus stünde dem Anspruch aus § 29 VwVfG auch entgegen, dass der Akteneinsichtsanspruch nur zur Verfolgung eigener Ansprüche im konkreten Verwaltungsverfahren dient (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2014 - 11 W 3/14 (Kart), Rn. 28) und ein solcher vom Kläger mangels Beschwer durch die Freigabeentscheidung nicht geltend gemacht werden kann.
  • SG Düsseldorf, 29.10.2014 - S 2 KA 125/14

    Anspruch eines Arztes auf Ensicht in die Verwaltungsvorgänge bei beanstandeten

    Auf die Akteneinsicht besteht insofern jedoch kein Rechtsanspruch, sondern sie steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (vgl. BSG, Beschluss vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R - m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 23.08.1968 - IV C 235.65 - BVerwGE 30, 154 ff.; vom 01.07.1983 - 2 C 42/82 - BVerwGE 67, 300; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 09.10.2003 - WpÜG 2/02 - ; vom 04.09.2014 - 11 W 3/14 (Kart)).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2021 - 20 VA 14/18

    Zur Bindungswirkung der Entscheidung der aktenführenden Stelle über Akteneinsicht

    Dabei genügt es über den Wortlaut des § 73 Abs. 2 S. 1 GWB hinaus für das Vorliegen einer Beschwerdebefugnis, wenn der Beschwerdeführer individuell und unmittelbar durch eine Verfügung der Kartellbehörde betroffen ist (vgl. OLG Frankfurt 1. Kartellsenat, Beschluss vom 04.09.2014, Az. 11 W 3/14 [Kart], zitiert nach juris Tz. 22).
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