Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 4 U 56/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 134 BGB, § 812 Abs 1 BGB, Art 1 § 1 RBerG, Art 1 § 5 Nr 1 RBerG, § 1 RBerG
Unerlaubte Rechtsberatung: Erlaubnisfreie Erledigung rechtlicher Angelegenheiten im unmittelbaren Zusammenhang mit einer gewerblichen Unternehmensberatung - Judicialis
BGB § 134; ; RBerG Art. 1 § 1; ; RBerG Art. 1 § 5 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung bei "Beratung" eines Unternehmens in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht im Zusammenhang mit Standortschließungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrag; Erforderlichkeit einer Erlaubnis zur Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) für die ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.01.2007 - 27 O 152/05
- OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 4 U 56/07
- BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 19.06.2009 - 24 U 194/08 Der insoweit vom Oberlandesgericht Frankfurt (OLGR 2008, 659 ff.) im Wege verfassungskonformer Auslegung erwogenen erweiternden Anwendung des Erlaubnistatbestandes auf Fälle, in denen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes vereinbart ist, ist der Bundesgerichtshof deutlich entgegen getreten (…BGH, Urt. v. 03.07.2008. III ZR 260/07, NJW 2008, 3069 ff.); dem schließt sich der Senat unter Bezugnahme auf die dort näher ausgeführte Begründung an.
- LG Gießen, 02.11.2010 - 6 O 43/10
Wettbewerbsverstoß: Angebot unzulässiger Rechtsdienstleistung durch ein Autohaus
Auch bei einem Verständnis des Schreibens entsprechend der Auffassung der Klägerin liege gemäß der Entscheidung des OLG Frankfurt, OLGReport 2008, 659 kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor. - LG Kassel, 09.10.2008 - 1 S 132/08
Unerlaubte Rechtsberatung: Verträge über Dienstleistungen zur Vorbereitung von …
Daher ist auch die von dem Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (OLGR 2008, 659 ff.), in der ein Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG nur deshalb verneint worden ist, weil sich die Rechtswirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages aus Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG ergab, nicht einschlägig; dort sah der fragliche Vertrag gerade vor, dass die Leistungen des Rechtsanwalts als solche des Dienstleisters zu gelten hatten.