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   OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07   

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https://dejure.org/2011,2933
OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07 (https://dejure.org/2011,2933)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.2011 - 10 U 264/07 (https://dejure.org/2011,2933)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 10 U 264/07 (https://dejure.org/2011,2933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 BGB, § 203 BGB, § 635 BGB, § 633 BGB, § 634 BGB
    Bauvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gegenüber Nachunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes bei Mängeln eines Bauwerks; Pflicht zur Leistung von Schadensersatz wegen Baumängeln bei Veräußerung des Bauobjekts und fehlender Geltendmachung der Baumängel durch den neuen Erwerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes bei Mängeln eines Bauwerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauherr verkauft Gebäude: Trotzdem Schadensersatz wegen Mängeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwände gegen Beweissicherungsgutachten: Spätestens mit Klageerwiderung! (IBR 2012, 57)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhaft ausgeführte Kellerabdichtung: Schadensersatz auch bei trockenem Keller! (IBR 2011, 698)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    BGB a.F.: Schadensersatz inklusive Umsatzsteuer auch ohne Mängelbeseitigung? (IBR 2011, 1445)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1153
  • NZBau 2012, 171
  • BauR 2012, 507
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    Beides entspricht ständiger Rechtsprechung des VII Zivilsenats des BGH (so auch in BGH NJW 2007, 2695 zu der hier streitigen Vorteilsausgleichung).

    Die Voraussetzungen, unter denen der BGH in jüngerer Rechtsprechung entschieden hat, dass in einer werkvertraglichen Leistungskette der Auftraggeber sich auf seinen Schadensersatzanspruch gegen seinen Auftragnehmer den Vorteil anrechnen lassen muss, den er dadurch erwirbt, dass er selber vom Erwerber nicht mehr wegen des Mangels in Anspruch genommen werden kann (BGH NJW 2007, 2695; 2696; 2697, 2698; vgl. auch BGH NJW 2008, 3359), liegen nicht vor.

    Weder steht wie in dem vom BGH entschiedenen Fall (NJW 2007, 2695) fest, dass Gewährleistungsansprüche der Käufer verjährt sind, noch dass der Kläger endgültig nicht mehr von diesen in Anspruch genommen werden kann.

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Veräußerung des Werks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    Dem Besteller steht die Dispositionsbefugnis über den Ersatzbetrag zu, so dass er die Mangelbeseitigung tatsächlich nicht vornehmen muss (BGH NJW-RR 2003, 878,) und auch dann noch den Anspruch geltend machen darf, wenn er das mangelhafte Werk veräußert (BGHZ 99, 81; BGH NJW-RR 2004, 1462, 1463).

    Schadensersatzansprüche entfallen aufgrund der Dispositionsbefugnis des Geschädigten nicht mit dem Weiterverkauf der mangelhaften Sache unabhängig davon, ob der weitere Erwerber einen Ausgleich für den Mangel erhält oder nicht (BGH, VII ZR 275/03, NJW-RR 2004, 1462, 1463 m.w.N.).

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    32 Der Anspruch des Klägers auf Ausgleich seiner durch den Mangel erlittenen Vermögensschäden aus § 634, 635 BGB a.F. wird abweichend von § 249 S. 1 BGB durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Betrag abgegolten (BGH NJW 1973, 1457; BGHZ 61, 369; NJW-RR 2003, 878 = NZBau 2003, 375).

    Dem Besteller steht die Dispositionsbefugnis über den Ersatzbetrag zu, so dass er die Mangelbeseitigung tatsächlich nicht vornehmen muss (BGH NJW-RR 2003, 878,) und auch dann noch den Anspruch geltend machen darf, wenn er das mangelhafte Werk veräußert (BGHZ 99, 81; BGH NJW-RR 2004, 1462, 1463).

  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

    Anrechnung des Rückforderungsanspruchs des Bauträgers wegen überzahlter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    Die Voraussetzungen, unter denen der BGH in jüngerer Rechtsprechung entschieden hat, dass in einer werkvertraglichen Leistungskette der Auftraggeber sich auf seinen Schadensersatzanspruch gegen seinen Auftragnehmer den Vorteil anrechnen lassen muss, den er dadurch erwirbt, dass er selber vom Erwerber nicht mehr wegen des Mangels in Anspruch genommen werden kann (BGH NJW 2007, 2695; 2696; 2697, 2698; vgl. auch BGH NJW 2008, 3359), liegen nicht vor.

    Zwar entspricht die Fallgestaltung insoweit den vom BGH entschiedenen Fällen, als der Kläger (bzw. die Zedentin) als Bauträger wirtschaftlich gesehen nur Zwischenstation innerhalb einer Leistungskette (Rohbauunternehmer-Bauträger-Käufer) ist, in der er mit der ihm von der beklagten Rohbauunternehmerin erbrachten Leistung seine den Käufern gegenüber bestehende Verpflichtung erfüllt (vgl. BGH NJW 2008, 3359, 3360 zu Rn 18).

  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73

    Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    32 Der Anspruch des Klägers auf Ausgleich seiner durch den Mangel erlittenen Vermögensschäden aus § 634, 635 BGB a.F. wird abweichend von § 249 S. 1 BGB durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Betrag abgegolten (BGH NJW 1973, 1457; BGHZ 61, 369; NJW-RR 2003, 878 = NZBau 2003, 375).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    Dem Besteller steht die Dispositionsbefugnis über den Ersatzbetrag zu, so dass er die Mangelbeseitigung tatsächlich nicht vornehmen muss (BGH NJW-RR 2003, 878,) und auch dann noch den Anspruch geltend machen darf, wenn er das mangelhafte Werk veräußert (BGHZ 99, 81; BGH NJW-RR 2004, 1462, 1463).
  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    32 Der Anspruch des Klägers auf Ausgleich seiner durch den Mangel erlittenen Vermögensschäden aus § 634, 635 BGB a.F. wird abweichend von § 249 S. 1 BGB durch den zur Mangelbeseitigung erforderlichen Betrag abgegolten (BGH NJW 1973, 1457; BGHZ 61, 369; NJW-RR 2003, 878 = NZBau 2003, 375).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    § 249 II 2 BGB, der auch auf den Geldersatzanspruch wegen Nichtbeseitigung eines Mangels anwendbar ist (BGH Urt. V. 22.7.2010 - VII ZR 176/09), ist erst durch das 2.Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften am 1.8.2002 in Kraft getreten.
  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 200/79

    Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07
    Maßgeblich für die Bemessung des Schadensersatzes ist materiell-rechtlich der Zeitpunkt seiner Erfüllung, der Augenblick, in dem dem Geschädigten das wirtschaftliche Äquivalent für das beschädigte Recht zufließt (BGH NJW 1981, 2065; Münchner Kommentar/Oetker, BGB 5.Aufl., § 249 Rn. 302 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2014 - 5 U 84/10

    Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung von Grundwasserständen

    Die Kosten der Mängelbeseitigung umfasst mithin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, 516; OLG Frankfurt, BauR 2012, 507).

    Die Kosten der Mängelbeseitigung umfasst mithin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2012, 516; OLG Frankfurt, BauR 2012, 507).

  • KG, 13.05.2014 - 7 U 116/13

    Schadensersatz wegen Baumängeln: Unterschreitung einer Bodenplattendicke als

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Landgerichts (UA S. 11 sub c) wird Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt NJW 2012, 1153).

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigt (BGH NJW 2010, 3085 f. Rn 10 ff.; OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1154).

    Die Auffassung des Landgerichts (UA S. 12 letzter Absatz), dass dies der Fall sei, liegt zwar auf der Linie anderer Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1155 f.; OLG Düsseldorf, Urt. V. 24.2.2011 - 5 U 17/10, juris Rn 6), der sich der Senat allerdings nicht anzuschließen vermag; denn so lange die Klägerin mit diesen Steuern nicht belastet ist, weil sie die Mängelbeseitigung zumindest derzeit nicht durchführen will und noch nichts veranlasst hat, was die Mehrwertsteuer auslösen könnte, kann sie jedenfalls keine Zahlung verlangen, weil es sonst zu einer Überkompensation des Schadens käme.

  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 12 U 199/21

    Architekt muss über eigene Planungs- und Aufsichtsfehler aufklären!

    Allein aus diesem Grund hält er an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht fest (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 09. März 2011 - 3 U 121/10 -, Rn. 79; KG Berlin, Urteil vom 13. Mai 2014 - 7 U 116/13 -, Rn. 39, juris ausdrücklich entgegen OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2014 - I-5 U 84/10 -, und OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Oktober 2011 - 10 U 264/07 -, Rn. 45, juris).
  • OLG Köln, 24.07.2012 - 15 U 166/08

    Verwertung der Beweisergebnisse des selbständigen Beweisverfahrens im

    Es ist nicht erforderlich, dass der Mangel einen weiteren Schaden verursacht (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2011, 10 U 264/07, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14

    Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!

    Da der Unterbau, die Bettungsschicht und auch die Ausführung der Verfugung insgesamt fehlerhaft ausgestaltet sind und die gesamte von dem Beklagten zu 1. erstellte Fläche erfassen, sind auch die vom Durchgangsverkehr nicht oder nur in geringem Umfang tangierten (Rand-)Flächen als mangelhaft anzusehen, wenngleich sich diese Fehlerhaftigkeit in diesen Bereichen noch nicht in einem nach außen hin sichtbaren Schadensbild manifestiert hat (vgl. OLG Koblenz MDR 2015, 1359 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 10 U 264/07).
  • KG, 31.01.2014 - 7 U 30/13

    Umfang des Schadensersatzes des Werkunternehmers wegen fehlerhafter Verlegung von

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob die und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigt (BGH NJW 2010, 3085 ff. Tz 10 f.; ebenso OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1154).
  • OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21

    Schadensersatz wegen Mängeln an einem Flachdach; Fehlerhafte Anordnung der

    Der Mangel besteht darin, dass die Bauwerksabdichtung vertragswidrig und nicht fachgerecht ausgeführt worden ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2011, 10 U 264/07, Rn. 31, Zitat nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2013 - 8 U 84/11

    Schadensersatzanspruch wegen Planungsfehlern eines Architekten: Ersatz der

    Daher liegt das schädigende Ereignis vor dem 1. August 2002, so dass das "alte Recht" vor dem Inkrafttreten des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB n. F. anzuwenden ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 10 U 264/07 - OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 7 U 201/09 -, zitiert nach juris).
  • LG Itzehoe, 20.03.2015 - 3 O 143/14

    Werkvertrag - Schadenersatzanspruch bei mangelhaft ausgeführten Reparaturarbeiten

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Besteller den Mangel tatsächlich beseitigt (BGH NJW 2010, 3085 ff. Tz 10 f.; ebenso OLG Frankfurt NJW 2012, 1153/1154).
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