Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 316 Abs 3 EGStGB
Erledigung der Sicherungsverwahrung nach Art. 316 II 1 EGStGB - sog. Mischfälle (Vorlagebeschluss) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
BGH-Vorlage zur Sicherungsverwahrung; Herausnahme der Verurteilungstat aus dem Katalog der Anlasstaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGStGB Art. 316 Abs. 3
BGH-Vorlage zur Sicherungsverwahrung; Herausnahme der Verurteilungstat aus dem Katalog der Anlasstaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 20.12.2010 - 1 StVK 344/11
- OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11
- BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 371
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 01.04.2011 - 1 Ws 118/11
Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung wegen fehlender Anlasstaten
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11
Zur Begründung der Erledigungserklärung, die nach persönlicher Anhörung des Verurteilten vor der Strafvollstreckungskammer erfolgte, führte die Kammer unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 (Az. 1 Ws 118/11, zit. nach juris) aus, dass Artikel 316e Absatz 3 EGStGB die Erledigungserklärung vorsehe, wenn die Sicherungsverwahrung auf Grundlage der im anordnenden Urteil getroffenen Feststellungen nach § 66 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Fassung aktuell nicht mehr angeordnet werde könne, weil dessen Voraussetzungen nicht (mehr) vorlägen.16 An der Fortsetzung seiner Rechtsprechung sieht sich der Senat aber durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. April 2011 (Az. 1 Ws 118/11, zit. nach juris) gehindert.
- OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11
Dies ist aber dann - auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, Az. 2 BvR 2333/08 u. a. - in einem vom formalen Verfahren des Artikel 316e Absatz 3 Satz 1 EGStGB gesondert durchzuführenden Verfahren zu entscheiden, in dem dann jeder Einzelfall im Rahmen der speziellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu betrachten ist (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011, Az. 1 Ws 385/11, BeckRS 2011, 20651). - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 3 Ws 590/11
Dies ist aber dann - auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, Az. 2 BvR 2333/08 u. a. - in einem vom formalen Verfahren des Artikel 316e Absatz 3 Satz 1 EGStGB gesondert durchzuführenden Verfahren zu entscheiden, in dem dann jeder Einzelfall im Rahmen der speziellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu betrachten ist (vgl. Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011, Az. 1 Ws 385/11, BeckRS 2011, 20651).
- OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 3 Ws 101/12
Voraussetzungen von Art. 316e III EStGB
Dies ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers (BT-Dr. 17/3403, S. 50) sowie daraus, dass sich die Prüfung in einer typisierenden - eine Prognose nicht erfordernden - Betrachtung (BT-Dr. 17/3403, S. 51; Senat, NStZ-RR 2011, 371) erschöpft, ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB (a.F.) ausschließlich auf Taten beruht, die nicht mehr unter den Katalog des neuen Rechts fallen würden, also eine reine Rechtsfrage betrifft, die Veränderungen nicht mehr unterliegt.Sowohl die Anlasstat (die der Verurteilung des Landgerichts Stadt1 vom 21.04.2009 zu Grunde liegende Gefangenenmeuterei in Tateinheit mit Freiheitsberaubung) als auch sämtliche Vortaten i.S. des § 66 I Nr. 2 StGB (Verurteilungen des Landgerichts Stadt2 vom 14.11.1996 wegen Mordes und des Landgerichts Stadt3 vom 12.02.2002 wegen Gefangenenmeuterei Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Körperverletzung) fallen unter den Katalog des § 66 I Nr. 1 StGB n.F., so dass die vom Senat mit Beschluss vom 04.10.2011 (NStZ-RR 2011, 371) dem Bundesgerichtshof vorgelegte Frage sich hier nicht stellt.
- OLG München, 24.10.2011 - 1 Ws 868/11
Strafvollstreckung: Erledigterklärung der angeordneten Maßregel der Unterbringung …
Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 121 Abs. 2 GVG wie in dem vom OLG Frankfurt zu beurteilenden Fall (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.10.2011, Gz.: 3 Ws 590/11, zitiert nach juris) kam vorliegend nicht in Betracht.