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   OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11   

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https://dejure.org/2012,31817
OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11 (https://dejure.org/2012,31817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.2012 - 6 U 217/11 (https://dejure.org/2012,31817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 6 U 217/11 (https://dejure.org/2012,31817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Kündigung von Unterlassungsverträgen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 313 BGB
    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • kanzlei.biz

    Kündigung eines Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 313
    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: Urteil zur Kündigung aus wichtigem Grund

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigung eines Unterlassungsvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsvertrag kann insbesondere bei Wegfall der Geschäftsgrundlage gekündigt werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen eines Markenlöschungsverfahren auf eine Unterlassungserklärung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Recht zur Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 132
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Zwar wird angenommen, dass, hat der Gläubiger nur fahrlässig gehandelt, dem Schuldner wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages (§§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB) zusteht (Bornkamm in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 12, 1.65; OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 132, 134; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 211, 215; Achilles a.a.O. Kap. 8, 45).
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