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   OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16   

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https://dejure.org/2016,53471
OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16 (https://dejure.org/2016,53471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.11.2016 - 1 Ss 197/16 (https://dejure.org/2016,53471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. November 2016 - 1 Ss 197/16 (https://dejure.org/2016,53471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Bewährung, Voraussetzung, Nachtatverhalten, Strafhöhe, Korrektur

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56 Abs. 1 StGB
    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verwertung von Vorwürfen aus einem schwebenden Verfahren bei der Stellung der Sozialprognose gem. § 56 Abs. 1 StGB ; Entscheidung des Revisionsgerichts bei unrichtig gemessener Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verwertung von Vorwürfen aus einem schwebenden Verfahren bei der Stellung der Sozialprognose gem. § 56 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Bewährungsstrafe, oder: Berücksichtigung von Nachtatverhalten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 323/14

    Erforderliche Darlegungen im Urteil bei Bewährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Das Revisionsgericht kann nur in den Fällen eingreifen, in denen Rechtsfehler vorliegen (st. Rspr. vgl. Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

    Ein entsprechender Rechtsfehler liegt namentlich auch dann vor, wenn die Darlegungen zur Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 StGB nicht ausreichend oder fehlerhaft sind (vgl. nur Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9]).

    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).

  • BGH, 31.03.2011 - 2 StR 39/11

    Strafzumessung (Grenzen des Doppelverwertungsverbots beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Das Landgericht durfte die konkret festgestellten massiven psychischen Beeinträchtigungen der Geschädigten des Wohnungseinbruchdiebstahls strafschärfend werten (s. nur BGH , Beschl. v. 31.03.2011 - 2 StR 39/11, juris; BGH NStZ-RR 2010, 374 [375]).

    Jedoch setzt die Erfüllung des Tatbestands nicht voraus, dass es im Einzelfall tatsächlich zum Eintritt einer schweren psychischen Belastung eines Geschädigten gekommen ist (s. nur BGH , Beschl. v. 31.03.2011 - 2 StR 39/11, juris m.w.N.).

  • BGH, 24.06.1993 - 5 StR 350/93

    Wertung des Schweigens eines Angeklagten zu dessen Nachteil - Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).

    Der bloße Verdacht einer weiteren Straftat darf aufgrund der Unschuldsvermutung nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden; dies gilt selbst dann, wenn in dem anderen Verfahren aufgrund eines dringenden Tatverdachts bereits Untersuchungshaft angeordnet worden ist ( BGH StV 1993, 458 [459]).

  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Das Revisionsgericht kann nur in den Fällen eingreifen, in denen Rechtsfehler vorliegen (st. Rspr. vgl. Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen wurden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht ( Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 4/14

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: erforderliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Weitere Erwägungen zu dieser Frage sind nicht angestellt worden, obgleich das Landgericht eine Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten zu 1. in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise hätte vornehmen müssen (s. nur BGH StV 2014, 598 = NStZ-RR 2014, 138).

    Weitere Erwägungen zu dieser Frage sind nicht angestellt worden, obgleich das Landgericht eine Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten zu 2. in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise hätte vornehmen müssen (s. nur BGH StV 2014, 598 = NStZ-RR 2014, 138).

  • BGH, 10.07.2008 - 4 StR 298/08

    Schwerer Raub durch Beisichführen eines sonstigen Mittels zum Bruch von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Das Revisionsgericht kann nur in den Fällen eingreifen, in denen Rechtsfehler vorliegen (st. Rspr. vgl. Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen wurden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht ( Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 1 Ss 8/15

    Handel mit Betäubungsmitteln: Notwendigkeit der Feststellung der genauen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Das Revisionsgericht kann nur in den Fällen eingreifen, in denen Rechtsfehler vorliegen (st. Rspr. vgl. Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind oder rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Acht gelassen wurden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit nach oben oder unten inhaltlich löst, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Schuld und Strafe besteht ( Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).
  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 319/10

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchdiebstahls (Einsteigen; strafschärfende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Das Landgericht durfte die konkret festgestellten massiven psychischen Beeinträchtigungen der Geschädigten des Wohnungseinbruchdiebstahls strafschärfend werten (s. nur BGH , Beschl. v. 31.03.2011 - 2 StR 39/11, juris; BGH NStZ-RR 2010, 374 [375]).
  • BGH, 23.05.1995 - 4 StR 184/95

    Strafverschärfung - Strafverschärfungsgründe - Strafzumessung - Verweigerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16
    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in

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