Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44448
OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12 (https://dejure.org/2012,44448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2012 - WpÜG 4/12 (https://dejure.org/2012,44448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - WpÜG 4/12 (https://dejure.org/2012,44448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17c FinDAG, § 11 WpHG, § 37o Abs 1 S 4 WpHG, § 37p Abs 1 S 2 Nr 1 WpHG, § 37u WpHG
    Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kosten einer Enforcement-Prüfung der BaFin betreffend vor Insolvenzeröffnung abgeschlossene Geschäftsjahre keine Masseverbindlichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 420
  • DB 2013, 451
  • NZG 2013, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 03.09.2007 - 6 UZ 179/07

    Umlagen zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Im Unterschied zu der von allen dem Enforcement unterfallenden Unternehmen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel allgemein zu erhebenden Umlage nach § 17d FinDAG (vgl. hierzu Hess.VGH NVwZ-RR 2008, 295) betrifft § 17c FinDAG die Kosten, welche aus Anlass einer durch die BaFin auf der zweiten Stufe des Enforcementverfahrens durchgeführten gesonderten Prüfung nach § 37p Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG entstanden sind.

    Gleiches gilt für die durch den Hess. VGH (NVwZ-RR 2008, 295) für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit anerkannte Umlage zur allgemeinen Finanzierung des Enforcement-Verfahrens nach § 17d FinDAG.

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Eine öffentlich-rechtliche Forderung kann gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Verwaltungsakt nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO handelt, die gemäß § 53 InsO vorweg aus der Masse zu berichtigen ist, während bloße Insolvenzforderungen gemäß §§ 38, 174 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen (vgl. BVerwG NJW 2010, 2152).

    Derartige Kosten in Gestalt der Börsennotierungsgebühren hat das BVerwG in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2009 (NJW 2010, 2152) als Masseverbindlichkeiten eingeordnet, soweit der Gebührentatbestand der fortlaufenden Ermittlung des Börsenkurses nach Insolvenzeröffnung erfüllt wurde.

  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 21.02

    Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren; Sequestration; Leistungsbescheid;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Da es sich somit bei den hier geltend gemachten gesonderten Kosten nach § 17c FinDAG nicht um eine Masseverbindlichkeit handelt, konnte der gegen den Beschwerdeführer als Insolvenzverwalter gerichtete Kostenfestsetzungsbescheid keinen Bestand haben; vielmehr unterfallen der abschließenden Regelung des § 87 InsO auch öffentlich-rechtliche Insolvenzforderungen, so dass diese nicht durch Verwaltungsakt festzusetzen, sondern zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden sind (vgl. BVerwG NJW 2003, 3576; Graf-Schlicker/Breitenbücher, InsO, a.a.O., § 87 Rn. 7).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Während nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 1198 und Grundeigentum 2008, 865) die Inbesitznahme eines mit Altlasten behafteten Grundstückes durch den Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit Mietverhältnissen nicht ohne weiteres zu Masseverbindlichkeiten führen soll, hat das BVerwG (ZInsO 2004, 917, NJW 1999, 1416 und NZI 1999, 246) bezüglich der Kosten der Ersatzvornahme im Falle der Anlagen- oder Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter in dessen Person die Begründung einer Zustandshaftung erblickt, die als originäre neue Verpflichtung insoweit eine Masseverbindlichkeit begründen könne (vgl. hierzu auch Uhlenbruck, Beilage BB 2004, Nr. 14 S. 1/6; Graf-Schlicker/Bremen, InsO, a.a.O., § 55 Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Während nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 1198 und Grundeigentum 2008, 865) die Inbesitznahme eines mit Altlasten behafteten Grundstückes durch den Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit Mietverhältnissen nicht ohne weiteres zu Masseverbindlichkeiten führen soll, hat das BVerwG (ZInsO 2004, 917, NJW 1999, 1416 und NZI 1999, 246) bezüglich der Kosten der Ersatzvornahme im Falle der Anlagen- oder Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter in dessen Person die Begründung einer Zustandshaftung erblickt, die als originäre neue Verpflichtung insoweit eine Masseverbindlichkeit begründen könne (vgl. hierzu auch Uhlenbruck, Beilage BB 2004, Nr. 14 S. 1/6; Graf-Schlicker/Bremen, InsO, a.a.O., § 55 Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97

    Revisionsbegründungsfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Lagerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Während nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 1198 und Grundeigentum 2008, 865) die Inbesitznahme eines mit Altlasten behafteten Grundstückes durch den Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit Mietverhältnissen nicht ohne weiteres zu Masseverbindlichkeiten führen soll, hat das BVerwG (ZInsO 2004, 917, NJW 1999, 1416 und NZI 1999, 246) bezüglich der Kosten der Ersatzvornahme im Falle der Anlagen- oder Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter in dessen Person die Begründung einer Zustandshaftung erblickt, die als originäre neue Verpflichtung insoweit eine Masseverbindlichkeit begründen könne (vgl. hierzu auch Uhlenbruck, Beilage BB 2004, Nr. 14 S. 1/6; Graf-Schlicker/Bremen, InsO, a.a.O., § 55 Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Dies werde auch durch die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 05.07.2011, IX ZR 327/99) bestätigt, wonach Altlasten nicht der Insolvenzmasse zuzurechnen seien.
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Deshalb ist für die Abgrenzung, ob eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit vorliegt, weder das Entstehen des Anspruchs noch dessen Fälligkeit maßgeblich (vgl. BGHZ 72, 263 und BGH ZInsO 2005, 537; BFH ZIP 1994, 1286 und ZInsO 2011, 2421; BAG NJW 1979, 774; Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 38 Rn. 26 ff; Jaeger/Henckel, Großkomm. InsO, § 38 Rn. 82; MüKomm/Ehricke, InsO, 2. Aufl., § 38 Rn. 16).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Deshalb ist für die Abgrenzung, ob eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit vorliegt, weder das Entstehen des Anspruchs noch dessen Fälligkeit maßgeblich (vgl. BGHZ 72, 263 und BGH ZInsO 2005, 537; BFH ZIP 1994, 1286 und ZInsO 2011, 2421; BAG NJW 1979, 774; Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 38 Rn. 26 ff; Jaeger/Henckel, Großkomm. InsO, § 38 Rn. 82; MüKomm/Ehricke, InsO, 2. Aufl., § 38 Rn. 16).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12
    Deshalb ist für die Abgrenzung, ob eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit vorliegt, weder das Entstehen des Anspruchs noch dessen Fälligkeit maßgeblich (vgl. BGHZ 72, 263 und BGH ZInsO 2005, 537; BFH ZIP 1994, 1286 und ZInsO 2011, 2421; BAG NJW 1979, 774; Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 38 Rn. 26 ff; Jaeger/Henckel, Großkomm. InsO, § 38 Rn. 82; MüKomm/Ehricke, InsO, 2. Aufl., § 38 Rn. 16).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

  • BGH, 17.04.2008 - IX ZR 144/07

    Schadensersatzansprüche des Vermieters in der Insolvenz des Mieters

  • OLG Frankfurt, 07.11.2013 - WpÜG 1/13

    Enforcement-Verfahren: Kostentragungspflicht für Prüfung der Rechnungslegung auf

    Die Geltendmachung dieser Kosten stellt wegen des unmittelbaren Sachzusammenhanges ein bloßes Nebenverfahren zu einem konkreten Enforcement-Verfahren nach §§ 37n ff WpHG dar, die von der Sonderzuweisung des § 37u WpHG i. V. m. § 48 Abs. 4 WpÜG erfasst wird (so bereits Senatsbeschluss vom 04. Dezember 2012 - WpÜG 4/12 = NZG 2013, 264).
  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 6 A 1291/13

    Verwaltungsrechtsweg

    Für den letzteren Regelungskreis hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit aufgrund ihrer Sachnähe die entstehenden Streitfälle entscheiden solle (vgl. Beschlüsse des Senats vom 28.04.2010 - 6 B 395/10 -, ESVGH 60, 244 = WM 2010, 1818, und vom 15.11.2011 - 6 B 1926/11 -, ESVGH 62, 140 = DÖV 2012, 366; bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 20.09.2012 - 7 B 5.12 -, NVwZ 2012, 1563; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2012 - WpÜG 4/12 -, DB 2013, 451 zu § 37u Abs. 2 WpHG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht