Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände
- damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)
Veränderte Umstände können die Wiederholungsgefahr entfallen lassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verbreitung von Behauptungen in einer Presseerklärung über ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Ausgangsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 7
Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände - rechtsportal.de
UWG § 4 Nr. 7
Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Verbreitung von Behauptungen in einer Presseerklärung über ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Ausgangsverfahren - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Veränderte Umstände und die Wiederholungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.12.2013 - 8 O 112/13
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 729
- GRUR-RR 2015, 149
Wird zitiert von ... (3)
- LG Frankfurt/Main, 18.03.2015 - 8 O 136/14
Die Klägerin ist ein Zusammenschluss von Taxizentralen in Frankfurt, München, …
Ausnahmsweise genügt die Veränderung der tatsächlichen Umstände oder der Rechtslage, wenn noch hinzukommt, dass der Unterlassungsschuldner sich auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und klar zu erkennen gibt, dass er im Hinblick auf die geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Verletzungshandlung (selbstverständlich) nicht erneut begehen wird (OLG Frankfurt Urteil vom 04.12.2014, 6 U 30/14). - OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 2 U 80/18
Unterlassungsanspruch aufgrund einer Sortenrechtsverletzung
Diesem Gesichtspunkt kann unter Umständen eine Bedeutung zukommen, wenn sich die tatsächlichen Umstände oder die Rechtslage in relevanter Weise geändert haben und der Unterlassungsschuldner sich auch auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr beruft und klar zu erkennen gibt, dass er im Hinblick auf die geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse die Verletzungshandlung nicht erneut begehen wird (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 149 Rn. 13;… vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 26.2.2014 - I ZR 119/09 - NJOZ 2014, 1524 Rn. 13, zum Fall, dass der Verstoß unter der Geltung einer zweifelhaften Rechtslage erfolgt ist, diese Zweifel aber durch eine Gesetzesänderung beseitigt sind und die beklagte Partei erklärt hat, dass sie sich nach der Klärung der Streitfrage durch den Gesetzgeber an das Gesetz halte). - LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18 Die Wiederholungsgefahr ist damit entfallen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Dezember 2014 - 6 U 30/14 -, Rn. 10 - 15, juris).