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   OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18   

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https://dejure.org/2018,42950
OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,42950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,42950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 16 U 3/18 (https://dejure.org/2018,42950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 844 Abs. 2 BGB, SGB X § 116 Abs. 3 S. 1
    Zur Berechnung des Anspruchsübergangs nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X bei Mithaftung des Getöteten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Berechnung des Anspruchsübergangs nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X bei Mithaftung des Getöteten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 844 Abs. 2 ; SGB X § 116 Abs. 3 S. 1
    Quotenvorrecht; Sozialversicherungsträger; Hinterbliebenenvorrecht; Unterhaltsschaden

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2000 - VI ZR 120/99

    Kein Quotenvorrecht bei Zusammentreffen von Mitverschulden und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Dennoch entschied sich der Gesetzgeber für die relative Theorie (vgl. dazu ausdrücklich BGH, Urteil vom 21.11.2000, VI ZR 120/99, zitiert nach juris), unabhängig davon, dass er von dem Ausschuss für Arbeit und Soziales aufgefordert wurde, darüber zu berichten, in welchem Umfang Einnahmeausfälle entstanden wären, wenn ein Quotenvorrecht des Versicherten bestanden hätte (BT-Drs. 9/1753 S. 4; der Bericht blieb ohne gesetzgeberische Konsequenz, vgl. Nehls, in: Hauck/Noftz, SGB, 11/14, § 116 SGB X Rn. 33).

    Dabei ist die Versagung des Quotenvorrechts für den Geschädigten in § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X auch durchaus gerechtfertigt, da der Geschädigte, der durch Mitverschulden zur Entstehung des Schadens in zurechenbarer Weise beigetragen hat, weniger schützenswert erscheint als derjenige, der sich einer gesetzlichen Haftungsbegrenzung gegenübersieht, die er nicht beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 21.11.2000, aaO.).

  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 6 U 16/03

    Umfang des Unterhaltsschadens bei Beitrag beider Ehegatten zum gemeinsamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Zu dem umgekehrten Fall, dass ein Hinterbliebener bei unmittelbarer Anwendung von § 116 Abs. 3 SGB X mehr erhalte als bei voller Haftung des Schädigers, habe das OLG Hamm (NJW-RR 2004, 317 [OLG Hamm 16.10.2003 - 6 U 16/03] ) bei seiner einschränkenden Auslegung des § 116 Abs. 3 SGB X darauf verwiesen, dass das von dem Hinterbliebenen erzielte Einkommen in erster Linie diesem und nicht dem Sozialversicherungsträger zugute kommen und zunächst herangezogen werden solle, um die Differenz zwischen der Leistung des Sozialversicherers und dem bei 100%iger Haftung zu zahlenden Schadensersatz zu decken.

    Zu einer davon abweichenden Entscheidung gibt auch das Urteil des OLG Hamm vom 16.10.2003 (Az. 6 U 16/03) keine Veranlassung.

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Der Bundesgerichtshof, der dieses Quotenvorrecht kritisch betrachte, zeigte bereits mit Urteil vom 29.10.1968 (Az. VI ZR 280/67, zitiert nach juris) die drei möglichen Lösungen des Konflikts auf, der entsteht, wenn sowohl Drittleistung als auch geschuldeter Schadensersatz jeweils für sich allein den entstandenen Schaden nicht auszugleichen vermögen: die Gewährung eines Quotenvorrechts des Drittleistenden, die Verteilung des infolge der beschränkten Haftung des Schädigers entstehenden Ausfalls nach Anteilen ("relative Theorie") oder die Annahme eines Quotenvorrechts des Verletzten.

    In diesem Zusammenhang ist eine einschränkende Auslegung des § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X angebracht (Küppersbusch/Höher, aaO., Rn. 446; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.12.2009, VI ZR 221/08, m.w.N., zitiert nach juris), zumal Zweck eines Forderungsübergangs stets auch die Vermeidung einer Bereicherung des Geschädigten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1968, aaO.).

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74

    Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Anhaltspukte für die Zumutbarkeit und die Frage der Arbeitspflicht sind Alter, Leistungsfähigkeit, frühere Erwerbstätigkeit, Ausbildung und allgemeine Lebensverhältnisse des Hinterbliebenen (BGH, Urteil vom 6.4.1976, VI ZR 240/74, zitiert nach juris; Jahnke / Burmann, Handbuch des Personenschadensrechts, Kap. 4 Rn. 1007 f.).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Dabei trifft die Beklagte als auf der Seite des Schädigers stehend die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Witwe eine Ausweitung ihrer Halbtagstätigkeit möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 32.1.1979, VI ZR 103/78, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85

    Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    Der Schädiger hat nur einen Anspruch darauf, den dann noch verbleibenden Überhang, die Spitze, auf seine Schadensersatzpflicht angerechnet zu bekommen (BGH, Urteil vom 16.9.1986, VI ZR 128/85, zitiert nach juris; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 12. A., Rn. 358).
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 16 U 3/18
    In diesem Zusammenhang ist eine einschränkende Auslegung des § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X angebracht (Küppersbusch/Höher, aaO., Rn. 446; vgl. auch BGH, Urteil vom 1.12.2009, VI ZR 221/08, m.w.N., zitiert nach juris), zumal Zweck eines Forderungsübergangs stets auch die Vermeidung einer Bereicherung des Geschädigten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1968, aaO.).
  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten,

    In Höhe von 716, 55 Euro ist die Klägerin allerdings nicht aktiv legitimiert (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08 - NJW-RR 201, 839; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 16 U 3/18 - Juris).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Der überlebende Ehegatte hat sich bei der Schadensberechnung im Wege des Vorteilsausgleichs den Wegfall seiner eigenen Unterhaltspflichten anrechnen zu lassen (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. September 1986 - VI ZR 128/85 m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 8. April 2019 - 12 U 565/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 16 U 3/18 ; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2018 - 4 U 16/17; OLG München, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 10 U 2755/12).

    Die Berechnung der Unterhaltsschäden erfolgt nicht in der vom Kläger geforderten Weise, sondern auf der Grundlage einer vom Bundesgerichtshof schon vor Jahrzehnten entwickelten Formel (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. Juni 2012 - VI ZR 122/11 und vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81; OLG Koblenz, Urteil vom 8. April 2019 - 12 U 565/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 16 U 3/18 ; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juli 2018 - 4 U 16/17; OLG München, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 10 U 2755/12; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Aufl., Rn. 412) unter Berücksichtigung der vom Kläger vorgetragenen Angaben wie folgt:.

  • LG Duisburg, 20.12.2019 - 10 O 329/17
    Dies hat zur Folge, dass insoweit gem. § 116 SGB X ein Forderungsübergang auf den leistenden Sozialversicherungsträger stattfindet und die Klägerin diesbezüglich nicht aktivlegitimiert ist (BGH, NJW-RR 2010, 839; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2018 - 16 U 3/18 - Juris).
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