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   OLG Frankfurt, 05.01.1996 - 3 Ws 92/96   

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https://dejure.org/1996,4123
OLG Frankfurt, 05.01.1996 - 3 Ws 92/96 (https://dejure.org/1996,4123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.1996 - 3 Ws 92/96 (https://dejure.org/1996,4123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 1996 - 3 Ws 92/96 (https://dejure.org/1996,4123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111d Abs. 2, 3; ZPO §§ 917, 922, 928, 930

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 3 Ws 521/05

    Zuständigkeit der Strafgerichte für den Rechtsbehelf eines sein Eigentum geltend

    Nach Auffassung des Senats spricht entscheidend für die Zuständigkeit der Zivilgerichte, dass auch bei der Vollstreckung von Verfahrenskosten aufgrund endgültigen Titels (Kostenansatz) ausschließlich die vollstreckungsrechtlichen Rechtschutzmöglichkeiten gegeben sind, §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 6, 8 JBeitrO (Senat, NStZ-RR 1996, 255; OLG Hamburg, aaO., für den Verfall von Wertersatz).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 1 Ws 252/04

    Dinglicher Arrest in das Vermögen des Angeklagten: Wegfall bzw. Aufhebung mit

    Denn ab diesem Zeitpunkt bedarf es der Sicherung durch den dinglichen Arrest nicht mehr (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; Nack in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 111 e Rdnr. 15).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 376/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 377/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Es handelt sich lediglich um eine Rückgewährhilfe des Staates, mit der dem Verletzten die Durchsetzung seines aus der Tat erwachsenen Anspruchs gegen den Täter ermöglicht oder zumindest erleichtert werden soll (vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 255; LG Kiel wistra 1998, 363; 364 mwN; LG Aachen NJW 1978, 385, 386 mwN; KMR-Müller, § 111 b StPO Rdnrn. 12, 13).
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