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OLG Frankfurt, 05.01.2001 - 6 UF 203/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des Anspruchs auf Ausgleichsrente; Verlängerter schuldrechtlicher Ausgleich; Wiederverheiratungsklausel in Pensionsordnung des Versorgungsträgers; Ruhen der Versorgung; Hinterbliebenenversorgung; Abfindungsklausel bei Wiederheirat
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
- Judicialis
BGB § 1587g Abs. 1; ; VAHRG § 3a Abs. 1; ; SGB IV § 107 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlängerter schuldrechtlicher Ausgleich; Wiederverheiratungsklausel; Ruhen der Versorgung; Hinterbliebenenversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürth - F 122/00
- OLG Frankfurt, 05.01.2001 - 6 UF 203/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80
Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2001 - 6 UF 203/00
Diese Auffassung erscheint dem Senat zwar zweifelhaft, weil ein vom Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einem Ehegatten zugesagter Kapitalbetrag generell nicht in den Versorgungsausgleich fällt (BGH FamRZ 84, 156, 158) und daher bereits bei der Scheidung gar keinen Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten begründen kann.