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   OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12   

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https://dejure.org/2013,1948
OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12 (https://dejure.org/2013,1948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2013 - 3 W 69/12 (https://dejure.org/2013,1948)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 3 W 69/12 (https://dejure.org/2013,1948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 ZPO, § 72 ZPO, § 73 ZPO, § 567 ZPO
    Beschwerde gegen Zustellung der Streitverkündungsschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde eines Dritten gegen die Zustellung der Streitverkündungsvorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 71; ZPO § 72; ZPO § 73; ZPO § 567
    Zulässigkeit der Beschwerde des Dritten gegen die Zustellung der Streitverkündung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Zustellung der Streitverkündung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Streitverkündungsempfänger Beschwerde gegen die Zustellung der Streitverkündungsschrift erheben? (IBR 2013, 1340)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 5 W 29/00

    Selbständiges Beweisverfahren: Zustellung der Streitverkündungsschrift ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12
    Zwar ist die Verweigerung der Zustellung einer Streitverkündungsschrift mit der Beschwerde anfechtbar, weil die Ablehnung einer - wie hier gemäß § 73 ZPO - von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung der Zurückweisung eines Verfahrensgesuchs gleichsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 8.1.2001, 5 W 29/00).

    Enthält ein Schriftsatz eine Streitverkündungserklärung und entspricht er den Anforderungen eines bestimmenden Schriftsatzes, muss dieser ohne weitergehende Prüfung gemäß § 73 S. 2 ZPO dem Streitverkündeten zugestellt werden (vgl. OLG München vom 28.5.1993, 28 W 1601/93; OLG Celle vom 28.5.1993, 6 W 17/93; OLG Frankfurt am Main vom 8.1.2001, 5 W 29/00).

  • OLG Celle, 28.05.1993 - 6 W 17/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12
    Enthält ein Schriftsatz eine Streitverkündungserklärung und entspricht er den Anforderungen eines bestimmenden Schriftsatzes, muss dieser ohne weitergehende Prüfung gemäß § 73 S. 2 ZPO dem Streitverkündeten zugestellt werden (vgl. OLG München vom 28.5.1993, 28 W 1601/93; OLG Celle vom 28.5.1993, 6 W 17/93; OLG Frankfurt am Main vom 8.1.2001, 5 W 29/00).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12
    Soweit in der Vergangenheit nach allgemeiner Ansicht eine an sich nicht eröffnete Beschwerde unter dem Gesichtspunkt der "greifbaren Gesetzeswidrigkeit" als außerordentliche Beschwerde zuzulassen war, wenn sich die Entscheidung des Ausgangsgerichts als grob fehlerhaft erwies, hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 7.3.2002, IX ZB 11/02 festgestellt, dass die außerordentliche Beschwerde auch in Fällen krass unrichtiger Entscheidungen nicht mehr eröffnet ist (Zöller ZPO, 29. Auflage, Vor § 567 Rn 6 ff.).
  • OLG Celle, 24.08.2005 - 7 W 86/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zustellung einer Streitverkündungsschrift;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12
    1 Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu 1. gegen die Zustellung der Streitverkündungsschrift durch das Landgericht an sie, ist unzulässig (so schon OLG Celle, Beschluss vom 24.8.2005, 7 W 86/05 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 28.05.1993 - 28 W 1601/93

    Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 W 69/12
    Enthält ein Schriftsatz eine Streitverkündungserklärung und entspricht er den Anforderungen eines bestimmenden Schriftsatzes, muss dieser ohne weitergehende Prüfung gemäß § 73 S. 2 ZPO dem Streitverkündeten zugestellt werden (vgl. OLG München vom 28.5.1993, 28 W 1601/93; OLG Celle vom 28.5.1993, 6 W 17/93; OLG Frankfurt am Main vom 8.1.2001, 5 W 29/00).
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