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   OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17   

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https://dejure.org/2018,5067
OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355 ; BGB § 492
    Widerruf; Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 ; BGB § 492
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Ob der Kläger im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 21.02.2017, XI ZR 467/15, sein Feststellungsinteresse hinreichend dargetan habe, könne dahingestellt bleiben, weil sich der Darlehensvertrag infolge des von Klägerseite erklärten Widerrufs nicht in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt habe.
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Wendung, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [ ... ] erhalten hat", ist klar und verständlich (so auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, zitiert nach juris, Rn. 16-22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2015, 16 U 151/14, zitiert nach juris Rn. 11).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Belehrung muss sich daher innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch deutlich herausheben (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 24, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. September 2017 - 17 U 107/17 -, Rn. 53, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 U 151/14

    Anspruch der darlehensgewährenden Bank auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Wendung, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [ ... ] erhalten hat", ist klar und verständlich (so auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, zitiert nach juris, Rn. 16-22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2015, 16 U 151/14, zitiert nach juris Rn. 11).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Das in der Berufungsbegründung zitierte Urteil des BGH vom 25.4.1996 (Az. X ZR 139/94, Juris) betrifft einen Fall, auf den das seinerzeit geltende Abzahlungsgesetz Anwendung fand, welches im Gesetzestext ein Unterschriftserfordernis statuiert hatte.
  • OLG Köln, 01.09.2017 - 12 U 203/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Überdies würde eine über Beispiele hinausgehend auf Vollständigkeit bedachte Auflistung dazu führen, dass anstelle der von der Richtlinie 2008/48/EG geforderten knappen und prägnanten Information dem Verbraucher ein redundanter und kaum mehr lesbarer Text zur Lektüre empfohlen würde (BGH, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 01. September 2017 - 12 U 203/16 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2017 - 17 U 107/17

    Darlehensvertrag: Kein Hinweis auf Unterschrift des Verbrauchers in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Belehrung muss sich daher innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch deutlich herausheben (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 24, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. September 2017 - 17 U 107/17 -, Rn. 53, juris).
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