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   OLG Frankfurt, 05.04.2012 - 4 U 60/11   

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https://dejure.org/2012,45599
OLG Frankfurt, 05.04.2012 - 4 U 60/11 (https://dejure.org/2012,45599)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2012 - 4 U 60/11 (https://dejure.org/2012,45599)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2012 - 4 U 60/11 (https://dejure.org/2012,45599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Herausgabeanspruch eines GbR-Gesellschafters auf Geschäftsunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft; Möglichkeit zur Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Gesellschafters aus einer BGB -Gesellschaft; Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Entzung Geschäftsführungsbefugnis, Herausgabe von Urkunden, Herausgabeanspruch, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft, Treugeberversammlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 8/01

    Ausschluß eines Mitgesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2012 - 4 U 60/11
    Hat sich auch dieser seinerseits pflichtwidrig verhalten, so ist ein Ausschluss in aller Regel nur möglich, wenn das Verschulden des Auszuschließenden überwiegt ( Ulmer/Schäfer in Münchener Komm. zum BGB, 5. Auflage 2009, § 737 BGB, Rn. 8; BGH, Urteil vom 31.03.2003, Az.: II ZR 8/01, Rn. 25, zitiert nach juris).
  • LG Wiesbaden, 08.02.2011 - 8 O 162/09

    Zum Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2012 - 4 U 60/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 08.02.2011 - 8. Zivilkammer - 8 O 162/09 - teilweise abgeändert.
  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2012 - 4 U 60/11
    Zulässigerweise kann jedoch nur die einfache Mehrheit für die Entziehung der Geschäftsführung gesellschaftsvertraglich vereinbart werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1987, Az.: II ZR 100/87) was hier im Wege der Inhaltskontrolle (§ 242 BGB) anzunehmen wäre.
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 94/89

    Änderung des Gesellschaftsvertrages durch vorbehalt- und widerspruchslose

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2012 - 4 U 60/11
    Insbesondere reicht die mehrjährige tatsächliche Abweichung der Gesellschafterpraxis vom Vertragswortlaut regelmäßig nicht aus, um daraus auf eine konkludente, vom Willen der dadurch nachteilig betroffenen Anleger getragene Vertragsänderung zu schließen ( Ulmer in Münchener Komm., 5. Auflage 2009, § 705 Rn. 175; BGH, Urteil vom 05.02.1990, Az.: II ZR 94/89 zitiert nach juris).
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