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   OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 6 U 95/19   

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OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 6 U 95/19 (https://dejure.org/2022,8095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.04.2022 - 6 U 95/19 (https://dejure.org/2022,8095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. April 2022 - 6 U 95/19 (https://dejure.org/2022,8095)
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  • entscheidungssammlung.jimdo.com (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung ist bei (Mit-) Verschulden des Reiters entsprechend § 840 Abs. 3 BGB ausgeschlossen

 
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  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 6 U 95/19
    Dabei ist das Landgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, dass grundsätzlich der Halter eines Reitpferdes dem Reiter, der sich beim Sturz vom Pferd verletzt, auch dann nach § 833 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein kann, wenn er dem Verletzten das Pferd aus Gefälligkeit überlassen hat, dass in einem solchen Fall jedoch die Interessenlage gebietet, dem Verletzten gegenüber dem Vorwurf des Mitverschuldens nach § 254 BGB den Entlastungsbeweis entsprechend § 834 BGB aufzuerlegen (BGH, Urteil vom 9.6.1992 - VI ZR 49/91, juris Rn 21).

    Wie der Senat in seinem Hinweisbeschluss ausgeführt hat, hat das Landgericht die Klage mit Recht abgewiesen, weil der Klägerin gegenüber dem Vorwurf des Mitverschuldens nach § 254 BGB der ihr obliegende Entlastungsbeweis entsprechend § 834 BGB (BGH, Urteil vom 9.6.1992 - VI ZR 49/91, juris Rn 21) nicht gelungen ist.

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 6 U 95/19
    Diese Vorschrift gilt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht nur im Verhältnis zu einem geschädigten Dritten, sondern greift zu Lasten eines aus Verschulden haftenden Schädigers nach ihrem Sinngehalt auch dann, wenn es um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (BGH, Urteil vom 25.10.1994 - VI ZR 107/94, juris Rn 14).".
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.04.2022 - 6 U 95/19
    Dementsprechend geht auch der Verweis auf die Erwägungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung VI ZR 225/04 vom 20.12.2005 ins leere.
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