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   OLG Frankfurt, 05.05.2003 - 20 W 279/01   

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https://dejure.org/2003,5684
OLG Frankfurt, 05.05.2003 - 20 W 279/01 (https://dejure.org/2003,5684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2003 - 20 W 279/01 (https://dejure.org/2003,5684)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 20 W 279/01 (https://dejure.org/2003,5684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechselseitiges privatschriftliches gemeinschaftliches Testament ; Unrichtigkeit eines Erbscheins wegen fehlender Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung; Anordnung der Nacherbfolge und der Testamentsvollstreckung als unwirksame Beschränkungen ; ...

  • Judicialis

    BGB § 2270; ; BGB § 2271; ; BGB § 2084

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270; BGB § 2271; BGB § 2084
    Recht des überlebenden Ehegatten bei gegenseitiger Erbeinsetzung zur Abänderung einer testamentarischen Bestimmung: Einsetzung des Kindes als befreiter Vorerbe statt als Schlusserbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2003 - 20 W 279/01
    Dies besagt jedoch noch nicht, dass eine solche innere Abhängigkeit im Verhältnis der Einsetzung des Beteiligten zu 6) zur Einsetzung des jeweils anderen Ehegatten nicht vorgelegen hat (BGH NJW 2002, 1126 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Enthält - wie vorliegend - ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede einzelne Verfügung gesondert ermittelt werden (vgl. u.a. bereits Beschluss des Senats vom 05.05.2003, Az. 20 W 279/01; OLG München, Beschluss vom 13.09.2010, Az. 31 Wx 119/10, jeweils zitiert nach juris; Weidlich in Palandt, BGB, 74. Aufl., 2015, § 2270, Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23

    Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen

    c) Ist in einem gemeinschaftlichen Testament durch eine wechselbezügliche Verfügung ein unbeschränkter Erbe eingesetzt worden, stellt die Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine beeinträchtigende Verfügung dar und ist damit unwirksam (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2003 - 20 W 279/01 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013 - I-2 Wx 198/13, ZErb 2014, 118, juris, Rn. 19).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem

    Wenn dagegen in einem gemeinschaftlichen Testament durch eine wechselbezügliche Verfügung ein unbeschränkter Erbe eingesetzt worden ist, stellt die erstmalige Anordnung einer Testamentsvollstreckung eine unwirksame beeinträchtigende Verfügung dar (vgl. KG DNotZ 1967, 438; Senat NJW-RR 1991, 525; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2003 - 20 W 279/01 - juris; OLG Schleswig a.a.O.; Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2011, § 2271 Rn. 40).
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