Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 2 Not 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 50 Abs 1 Nr 6 BNotO, § 50 Abs 1 Nr 8 BNotO
Amtsenthebung eines Notars - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtsenthebung eines Notars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 2 Not 2/08
- BGH, 26.10.2009 - NotZ 14/08
- BGH, 14.12.2009 - NotZ 14/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.2006 - NotZ 50/05
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Art der Wirtschaftsführung und wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 2 Not 2/08
11 Eine Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Notars, durch die die Interessen der Rechtsuchenden gefährdet werden, ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn gegen ihn Zahlungsansprüche in erheblicher Größenordnung bestehen oder gerichtlich geltend gemacht werden, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen ihn erlassen, fruchtlose Pfändungsversuche unternommen, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO eingeleitet oder Haftbefehle zur Erzwingung dieser Versicherungen erlassen worden sind (BGH, ZNotP 2006, 269; ZNotP 2001, 115) Zudem ist eine Wirtschaftsführung des Notars nicht hinnehmbar, die den Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen (BGH, ZNotP 2006, 269).Dabei ist es entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht erforderlich, dass sich bereits konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ergeben hätten; vielmehr genügt eine abstrakte Gefährdung (BGH, ZNotP 2006, 269), die hier darin liegt, dass die bereits lang andauernden erheblichen Zahlungsschwierigkeiten den Antragsteller in seiner Eigenschaft als Notar in Widerstreit mit seinen Amtspflichten bringen können.
- BGH, 08.07.2002 - NotZ 1/02
Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 2 Not 2/08
Eine Gefährdung im Sinne dieses Tatbestandes ist bereits dann anzunehmen, wenn Gläubiger gezwungen sind, wegen berechtigter Forderungen gegen den Notar Zwangsmaßnahmen zu ergreifen (BGH, NJW 2002, 2791). - BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00
Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 2 Not 2/08
11 Eine Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Notars, durch die die Interessen der Rechtsuchenden gefährdet werden, ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn gegen ihn Zahlungsansprüche in erheblicher Größenordnung bestehen oder gerichtlich geltend gemacht werden, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen ihn erlassen, fruchtlose Pfändungsversuche unternommen, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO eingeleitet oder Haftbefehle zur Erzwingung dieser Versicherungen erlassen worden sind (BGH, ZNotP 2006, 269; ZNotP 2001, 115) Zudem ist eine Wirtschaftsführung des Notars nicht hinnehmbar, die den Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen (BGH, ZNotP 2006, 269).
- BGH, 14.12.2009 - NotZ 14/08
Ergänzung der Entscheidung entsprechend § 321 ZPO bei Unanwendbarkeit des § 18 …
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.06.2008 - 2 Not 2/08 -.