Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.08.2009 - 5 UF 20/09 |
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Volltextveröffentlichung
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
§ 13a GKG; § 319 ZPO; § 13a GKG; § 319 ZPO
Berichtigung; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsmittel; Kostenentscheidung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 16.12.1985 - 3 UF 372/84
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2009 - 5 UF 20/09
Nach Rücknahme der Beschwerde in einer Folgesache betreffend den Versorgungsausgleich ist entsprechend ständiger Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (vgl. OLG Frankfurt/M. FamRZ 1986, 368) über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG - der inhaltlich der Regelung des § 93a ZPO entspricht - zu entscheiden.