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   OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13   

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https://dejure.org/2013,25090
OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13 (https://dejure.org/2013,25090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2013 - 11 AR 54/13 (https://dejure.org/2013,25090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2013 - 11 AR 54/13 (https://dejure.org/2013,25090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 1 EuGVVO, § 281 ZPO, § 39 ZPO
    Zur isolierten Rüge der internationalen, nicht aber der örtlichen Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur isolierten Rüge der internationalen, nicht aber der örtlichen Zuständigkeit

  • unalex.eu

    Art. 16, 24 Brüssel I-VO
    Gerichtsstände in Verbrauchersachen - Rügelose Einlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Prorogation durch rügelose Einlassung bei gleichzeitiger Rüge der internationalen Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).

  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06

    Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebensowenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller/Greger aaO, § 281 ZPO Rdnr. 17).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbegründung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Aus der vom Landgericht Memmingen zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.4.2005 (Az. 4 U 233/04) ergibt sich insoweit nichts anderes, weil sie eine umgekehrte Fallkonstellation betrifft.
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebensowenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller/Greger aaO, § 281 ZPO Rdnr. 17).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273; NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • LG Offenburg, 13.12.2018 - 5 O 24/18

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Bezug auf die

    Vielmehr bedarf es zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rd.Nr. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2013 - 11 AR 54/13 - juris, Rd. Nr. 12).

    Diese ist jedoch von der Bindungswirkung des § 281 Abs. 4 Satz 2 ZPO ausdrücklich nicht erfasst und daher selbständig und isoliert zu prüfen, was ganz herrschender Meinung entspricht (vgl. Greger in: Zöller, ZPO, 32. Auflage 2018, Rd. Nr. 4 zu § 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO., Rd. Nr. 49 zu § 281; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2013 - 11 AR 54/13; juris, Rd. Nr. 18 und 22; LG Siegen, Teilurteil vom 07.03.2007 - 8 O 250/06 - juris, Rd. Nr. 21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.1988 - 14 U 129/87; juris, Orientierungssatz; AG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2015 - 32 C 3451/15 (84); juris, Rd. Nr. 18).

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