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   OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14   

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https://dejure.org/2014,77249
OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14 (https://dejure.org/2014,77249)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2014 - 3 Ws 633/14 (https://dejure.org/2014,77249)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2014 - 3 Ws 633/14 (https://dejure.org/2014,77249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Maßregel (hier: Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus) bei fortbestehender Gefahr neuerlicher schwerer Sexualstraftat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Maßregel (hier: Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus) bei fortbestehender Gefahr neuerlicher schwerer Sexualstraftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 67d Abs. 2 S. 1
    Ablehnung der Entlassung eines Sexualstraftäters aus dem Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
    Diese Vorschrift ist nach ständiger, von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2007, 29 [BVerfG 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06] ) Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 3 Ws 970/10) auf Fälle der Fehleinweisung, in denen die Anordnung der Unterbringung nicht auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, sondern allein auf Rechtsfehlern des erkennenden Gerichts beruht, nicht anwendbar.
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
    Letztlich führt auch der Umstand, dass die Strafvollstreckungskammer die Überprüfungsfrist des § 67e Abs. 2 StGB, die mit der letzten Fortdauerentscheidung der Kammer vom 28. Juli 2011 (Az. 2 gr. StVK 712/11) zu laufen begann und mit Ablauf des 27. Juli 2012 endete, um ein Jahr, acht Monate und 26 Tage (vom 28. Juli 2012 bis zum 23. April 2014) überschritten hat, nicht dazu, dass der Maßregelvollzug gegen den Untergebrachten zu beenden wäre (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
    Gesamtschauend betrachtet handelt es sich bei diesem Verfahrensablauf nach alledem noch nicht um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG sichernde Verfahrensrecht, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen ließe (vgl. hierzu BVerfG, NStZ-RR 2005, 92, 93 [BVerfG 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04] ).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
    Diese Vorschrift ist nach ständiger, von Verfassungs wegen nicht zu beanstandender (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2007, 29 [BVerfG 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06] ) Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 3 Ws 970/10) auf Fälle der Fehleinweisung, in denen die Anordnung der Unterbringung nicht auf einer im Tatsächlichen falschen Grundlage, sondern allein auf Rechtsfehlern des erkennenden Gerichts beruht, nicht anwendbar.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
    Von einer langandauernden Unterbringung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297; BVerfG, NStZ-RR 2004, 76 [BVerfG 10.10.2003 - 2 BvR 366/03] ) kann angesichts des Vollzuges von 12 Jahren und zwei Monaten Unterbringung (gerechnet ab der am 23. Mai 2002 eingetretenen Rechtskraft des Urteils) mit Blick auf den Strafrahmen der im Falle der sofortigen Entlassung des Untergebrachten drohenden Taten nach § 177 Abs. 4 StGB (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bis 15 Jahre Freiheitsstrafe) nicht gesprochen werden.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
    Von einer langandauernden Unterbringung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297; BVerfG, NStZ-RR 2004, 76 [BVerfG 10.10.2003 - 2 BvR 366/03] ) kann angesichts des Vollzuges von 12 Jahren und zwei Monaten Unterbringung (gerechnet ab der am 23. Mai 2002 eingetretenen Rechtskraft des Urteils) mit Blick auf den Strafrahmen der im Falle der sofortigen Entlassung des Untergebrachten drohenden Taten nach § 177 Abs. 4 StGB (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bis 15 Jahre Freiheitsstrafe) nicht gesprochen werden.
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 2077/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. August 2014 - 3 Ws 633/14 - und des Landgerichts Darmstadt vom 23. April 2014 - 2a Gr. StVK 959/12 - verletzen den Beschwerdeführer hinsichtlich der Überschreitung der Frist des § 67e Abs. 2 Strafgesetzbuch in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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