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   OLG Frankfurt, 05.08.2016 - 4 UF 288/15   

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OLG Frankfurt, 05.08.2016 - 4 UF 288/15 (https://dejure.org/2016,29821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2016 - 4 UF 288/15 (https://dejure.org/2016,29821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. August 2016 - 4 UF 288/15 (https://dejure.org/2016,29821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Zahlung einer Morgengabe nach iranischem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 896
  • FamRZ 2017, 357
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2016 - 4 UF 288/15
    Aber nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, 1528 [BGH 09.12.2009 - XII ZR 107/08] ) - auch OLG Zweibrücken a.a.O. - bestimmt eine Vereinbarung über eine Morgengabe die allgemeinen Wirkungen der Ehe mit, unterfällt also ihr Entstehen und ihr weiteres rechtliche Schicksal dem Ehewirkungsstatut der Ehegatten.
  • OLG Köln, 23.03.2006 - 21 UF 144/05

    Anspruch auf Zahlung der Morgengabe bei Anwendbarkeit iranischen Rechts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2016 - 4 UF 288/15
    Zwar findet das Deutsch-Iranische Niederlassungsabkommen vorliegend keine Anwendung (mehr), da die Beteiligten nun nicht mehr beide eine gemeinsame Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten besitzen, vergl. Art. 8 III dieses Abkommens vom 17.02.1929 i.V.m. Art. 3 II EGBGB - so auch OLG Köln FamRZ 2006, 1380.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01

    Anwendung religiösen Rechts durch deutsche Gerichte; Scheidung einer Ehe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2016 - 4 UF 288/15
    Dies ist jedoch unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2004, 1952 ff.) und die durch den Deutsch-Iranischen Niederlassungsvertrag zum Ausdruck kommende Achtung des Sachrechts des jeweils anderen Staates abzulehnen, vergl. OLG Köln a.a.O.
  • OLG Hamburg, 21.05.2003 - 12 UF 11/02

    Rechtsnatur und Rückforderung der Morgengabe ("MAHR") nach iranischem Recht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2016 - 4 UF 288/15
    Der Anspruch der Antragstellerin ist auch nicht aufgrund von Bestimmungen des iranischen Scheidungsrechts untergegangen, namentlich weil die Antragstellerin verpflichtet war, im Falle einer entlassenden Scheidung nach § 1146 ZGB-Iran das gesamte mahr an den Mann zurückzugeben (dazu in Ansätzen: OLG Hamburg, FamRZ 2004, 459ff.) bzw. im Falle einer einvernehmlichen Scheidung im Sinne von § 1147 ZGB-Iran in Höhe der Hälfte desselben (vergl. OLG Köln a.a.O., OLG Hamburg a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 24.04.2007 - 5 UF 74/05

    Iranisches Recht; Morgengabe: Anspruch auf Herausgabe der Morgengabe trotz eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2016 - 4 UF 288/15
    Denn ein Anspruch aus einem Morgengabeversprechen entsteht sofort, nicht mit der Auflösung der Ehe (durch Scheidung), auch handelt es sich nicht um eine Unterhalts- oder Güterrechts-, sondern eine sonstige Familiensache im Sinne von § 266 FamFG, vergl. Zöller-Lorenz, ZPO-Kommentar, § 137 FamFG, Rz. 24 und § 266 FamFG, Rz. 16, auch OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1555-1558 zu § 623 ZPO a.F.
  • OLG Celle, 25.09.2020 - 10 WF 107/20

    Anerkennungsfähigkeit einer in einer iranischen Heiratsurkunde beurkundeten

    Sofern man den Anwendungsbereich der EuGüVO nicht für eröffnet halten wollte, würde sich für das als sonstige Familienstreitsache i. S. v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 ZPO einzuordnende Verfahren (vgl. Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl., § 261 FamFG Rn 16; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 357 ff) die internationale Zuständigkeit gem. § 105 FamFG nach der örtlichen Zuständigkeit richten (vgl. OLG Frankfurt a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 8 UF 171/18

    Rechtsverhältnis über Vereinbarung einer "Morgengabe" nach türkischem Recht

    Auf das Rechtsverhältnis der Beteiligten, aus dem die Antragstellerin den geltend gemachten Anspruch von (noch) ? 2.000,01 herleitet, findet durchgängig türkisches Recht Anwendung, Art. 14 I 1 Nr. 1 EGBGB, weil die Beteiligten zurzeit der Vereinbarung am 04.08.2010 jeweils türkische Staatsangehörige waren und die Antragstellerin auch heute noch diese Staatsangehörigkeit besitzt (vergl. BGH NJW 2010, 1528 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05. August 2016 - 4 UF 288/15 -, juris), infolge dessen der Anspruch schenkungsrechtlich zu qualifizieren ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 7 WF 3677/00 -, juris).
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