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OLG Frankfurt, 05.09.2013 - 3 U 30/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Haftpflichtversicherung: Definition einer "dienstlichen Betätigung" eines Feuerwehrmannes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftpflichtversicherung: Definition einer "dienstlichen Betätigung" eines Feuerwehrmannes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftpflichtversicherung - Definition einer "dienstlichen Betätigung" eines Feuerwehrmannes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit des Feuerwehrmanns - Bei Schäden, die beim Grillen entstehen, haftet die Gemeinde nicht
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 29.06.2012 - 7 O 272/09
- OLG Frankfurt, 05.09.2013 - 3 U 30/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03
Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2013 - 3 U 30/13
Dieser Einwand ist der Beklagten verwehrt, nachdem sie ihre Einstandspflicht verneint und sich am Haftungsprozess nicht beteiligt hat (BGH NJW 2007, 2258). - BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80
Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2013 - 3 U 30/13
Als "Dienst" im Sinne dieser Regelung wird eine Tätigkeit bezeichnet, die mit einer beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist, aber nach dem Sprachgebrauch nicht unter den Begriff "Beruf" fällt (vgl. BGH VersR 81, 271).