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OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 15 W 87/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstreckung der Festsetzung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit für eine GbR auf deren Gesellschafter; Anforderungen an die Ermittlung des Auftraggebers eines Rechtsanwalts; Berücksichtigung der Parteifähigkeit einer GbR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 11 Abs. 1
Erstreckung der Festsetzung der Vergütung eines Rechtsanwalts für seine Tätigkeit für eine GbR auf deren Gesellschafter; Anforderungen an die Ermittlung des Auftraggebers eines Rechtsanwalts; Berücksichtigung der Parteifähigkeit einer GbR - rechtsportal.de
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- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 15 W 87/11
Seit die Parteifähigkeit der GbR ( BGB -Gesellschaft) allgemein anerkannt worden ist (BGHZ 146, 341 ffe), ist die angenommene Rechtspersönlichkeit der GbR von ihren Gesellschaftern zu unterscheiden und umgekehrt.Allerdings besteht auf der Grundlage der Anerkennung der Parteifähigkeit der (Außen-) GbR weitgehend Einigkeit darüber, dass ein gegen die GbR ergangenes Urteil in das Gesellschaftsvermögen vollstreckbar ist (z. Bsp.: BGHZ 146, 341 ffe (356) (zit.: [...] Rn. 34), Zöller-Stöber a.a.O. Rdn.3).
- BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03
Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 15 W 87/11
Deshalb kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafter einer im Rechtsstreit allein als Partei auftretenden GbR deren Anwalt selbst auch zu ihrer, der Gesellschafter Vertretung in dem Rechtsstreit beauftragt haben (vgl. z. Bsp.: BGH NJW 2005, 156 f, LS 2, 157).Dies hat zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der von einer BGB -Gesellschaft mit der Prozessführung beauftragt worden ist, seine Gebühren nicht gegen die Gesellschafter persönlich festsetzen lassen kann, wenn diese nicht selbst - neben der Gesellschaft - Auftraggeber des Anwalts sind (…BGH a.a.O.; OLG Koblenz vom 13.1.2003; 14 W 23/03; zitiert bei [...] (Leitsatz);… Mayer/Kroiß, RVG , 4. Aufl. § 11 Rn.11; OLG Koblenz NJW 2005, 156 ).
- OLG Koblenz, 13.01.2003 - 14 W 23/03
Gebührenfestsetzung gegen die eigene Partei, BGB-Gesellschafter
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 15 W 87/11
Dies hat zur Folge, dass ein Rechtsanwalt, der von einer BGB -Gesellschaft mit der Prozessführung beauftragt worden ist, seine Gebühren nicht gegen die Gesellschafter persönlich festsetzen lassen kann, wenn diese nicht selbst - neben der Gesellschaft - Auftraggeber des Anwalts sind (…BGH a.a.O.; OLG Koblenz vom 13.1.2003; 14 W 23/03; zitiert bei [...] (Leitsatz);… Mayer/Kroiß, RVG , 4. Aufl. § 11 Rn.11; OLG Koblenz NJW 2005, 156 ).