Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49692
OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17 (https://dejure.org/2021,49692)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2021 - 20 W 134/17 (https://dejure.org/2021,49692)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 20 W 134/17 (https://dejure.org/2021,49692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 29.09.2004 - 8 W 294/04

    Voraussetzungen einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO (Kostenordnung);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Allerdings steckt die Weisungsverfügung die Grenzen des gerichtlichen Verfahrens ab (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2004, Az. 8 W 294/04, Tz 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2009, Az. 15 Wx 46/09, Tz.15, jeweils zitiert nach juris; Waldner in Rohs / Wedewer, GNotKG, Stand: 130. Akt. Dezember 2020, §§ 127 - 130 GNotKG, Rn. 49).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 20 W 232/11

    Verfahrensgegenstand in Fällen, in denen der Notar auf Anweisung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Die Anweisung muss deshalb erkennen lassen, ob und in welcher Hinsicht die Kostenberechnung des Notars überhaupt für unrichtig angesehen wird und mit welchem Ziel die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 04.06.2013, Az. 20 W 232/11 , Tz. 11 ; BayObLG, Beschluss vom 19.06.1997, Az. 3Z BR 200/97, Tz. 9; KG Berlin, Beschluss vom 18.10.1994, Az. 1 W 3223/92, Tz.5; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.1988 - 3 W 10/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Eine Anweisungsbeschwerde ist in der Regel nämlich auch dann unzulässig, wenn der Beschluss des Landgerichts der Auffassung der Aufsichtsbehörde entsprochen hat (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1968, 672 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.02.1988, Az. 3 W 10/88, zitiert nach juris Tz. 7; Waldner in Rohs / Wedewer, a. a. O., §§ 127 - 130 GNotKG, Rn. 76).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 3Z BR 200/97

    Inhalt der Anweisungsverfügung der vorgesetzten Dienstbehörde als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Die Anweisung muss deshalb erkennen lassen, ob und in welcher Hinsicht die Kostenberechnung des Notars überhaupt für unrichtig angesehen wird und mit welchem Ziel die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 04.06.2013, Az. 20 W 232/11 , Tz. 11 ; BayObLG, Beschluss vom 19.06.1997, Az. 3Z BR 200/97, Tz. 9; KG Berlin, Beschluss vom 18.10.1994, Az. 1 W 3223/92, Tz.5; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 20 W 46/17

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung im gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    a) Gegenstand eines jeden Nachprüfungsverfahrens ist nämlich nicht der Lebenssachverhalt, aufgrund dessen die Kostenberechnung gestellt wurde, sondern die dem Antrag zu entnehmende Beanstandung gegen die aufgrund dieses Sachverhalts gestellte Kostenberechnung (Senat, Beschluss vom 18.12.2018, Az. 20 W 46/17 , zitiert nach juris, Tz. 21 ; Waldner in Rohs / Wedewer, GNotKG, a. a. O., §§ 127 - 130 GNotKG, Rn. 35; jeweils m. w. N.).
  • KG, 18.10.1994 - 1 W 3223/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Die Anweisung muss deshalb erkennen lassen, ob und in welcher Hinsicht die Kostenberechnung des Notars überhaupt für unrichtig angesehen wird und mit welchem Ziel die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 04.06.2013, Az. 20 W 232/11 , Tz. 11 ; BayObLG, Beschluss vom 19.06.1997, Az. 3Z BR 200/97, Tz. 9; KG Berlin, Beschluss vom 18.10.1994, Az. 1 W 3223/92, Tz.5; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 15 Wx 46/09

    Geschäftswertfestsetzung für die Anmeldung mehrerer personeller Veränderungen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Allerdings steckt die Weisungsverfügung die Grenzen des gerichtlichen Verfahrens ab (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2004, Az. 8 W 294/04, Tz 11; OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2009, Az. 15 Wx 46/09, Tz.15, jeweils zitiert nach juris; Waldner in Rohs / Wedewer, GNotKG, Stand: 130. Akt. Dezember 2020, §§ 127 - 130 GNotKG, Rn. 49).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Selbst aus eigenem Recht könnte ein Notar daher im Rechtsmittelverfahren eine Erhöhung seiner verfahrensgegenständlichen Kostenrechnung nicht verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2002, Az. V ZB 29/02, zitiert nach juris, Tz. 26).
  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 237/93

    Betrieb des Main-Donau-Kanals kein wirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 20 W 134/17
    Vorliegend kann dahinstehen, ob im Falle der Aufsichtsbeschwerde eine Beschwer zu verlangen ist (ablehnend z. B. BayObLG, Beschluss vom 23.12.1993, Az. 3Z BR 237/93, zitiert nach juris Tz. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht