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   OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98   

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https://dejure.org/1998,4345
OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98 (https://dejure.org/1998,4345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.1998 - 1 UF 155/98 (https://dejure.org/1998,4345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 1998 - 1 UF 155/98 (https://dejure.org/1998,4345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 § 1581 § 1582 Abs. 1
    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Kindern des Unterhaltsschuldners aus Zweitehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2374
  • FamRZ 1999, 1080
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81

    Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
    Damit handelt es sich in jedem Fall um eine lange Ehe im Sinne der genannten Bestimmung (BGH, FamRZ 1983, 886, 888).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 61/83

    Verfassungsmäßigkeit - Vorrang von geschiedenen Ehegatten - Scheidung - Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
    Entschieden worden ist bislang, dass der statuierte Vorrang in § 1582 BGB dann beanstandungsfrei ist, wenn die geschiedene Ehe von langer Dauer war, wie hier, und aus der neuen Ehe keine betreuungsbedürftigen Kinder hervorgegangen sind (BGH, NJW 1985, 1029 ).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
    Soweit der BGH in einer früheren Entscheidung (FamRZ 1987, 456, 458 f.) den Vorwegabzug des Kindesunterhalts im Zuge der Differenzmethode für nicht aus der Ehe stammende Kinder missbilligt hat, beruhte dies auf einem anderen Verständnis des dem unterhaltspflichtigen Ehegatten notwendigerweise verbleibenden Selbstbehalts, der seinerzeit noch nach einem Festbetrag (meist großer Selbstbehalt) bemessen wurde (z.B. BGH, FamRZ 1988, 705, 708).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
    Soweit der BGH in einer früheren Entscheidung (FamRZ 1987, 456, 458 f.) den Vorwegabzug des Kindesunterhalts im Zuge der Differenzmethode für nicht aus der Ehe stammende Kinder missbilligt hat, beruhte dies auf einem anderen Verständnis des dem unterhaltspflichtigen Ehegatten notwendigerweise verbleibenden Selbstbehalts, der seinerzeit noch nach einem Festbetrag (meist großer Selbstbehalt) bemessen wurde (z.B. BGH, FamRZ 1988, 705, 708).
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
    Im Anschluss daran hat der BGH jedoch sein Verständnis des angemessenen Eigenbedarfs im Sinn des § 1581 BGB verändert und diesen Bedarf dem des Unterhaltsberechtigten nach § 1578 BGB grundsätzlich gleichgestellt (BGHZ 109, 72 = FamRZ 1990, 260 ).
  • BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89

    Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
    Soweit der BGH auch einen im großen zeitlichen Abstand von der Rechtskraft der Scheidung den Wegfall von Kindesunterhalt wegen dessen Voraussehbarkeit der Ehe prägenden Entwicklung zugerechnet hat (BGH, FamRZ 1990, 1085, 1087), gilt dies nicht in gleicher Weise für die damit korrespondierende Erhöhung der Erwerbseinkünfte des bisher betreuenden Ehegatten, da dies sich nicht in gleicher Weise voraussehen lässt.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
    Dabei ist für die beiden Kinder, jetzt (ab August 1997, in welchem Monat die jüngere Tochter C. ihr 6. Lebensjahr vollendet hat) beide in der zweiten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, der aus dem Einkommen des Klägers von 4.888,-- DM abgeleitete Tabellensatz einzusetzen, ohne Berücksichtigung des staatlichen Kindergeldes (BGH, FamRZ 1997, 806 ), also jeweils 620,-- DM, im Fall der Tochter S. vermindert um 200,-- DM unstreitige Eigeneinkünfte aus Vermögenserträgnisse:.
  • OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 UF 96/00

    Rückständiger Unterhalt: Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen

    (vgl. Senatsurteil vom 05.11.1998, FamRZ 1999, 1080, 1081).
  • OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99
    Ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.11.1998 - 1 UF 155/98 - hat der Beklagte zu 2. nicht 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers aus der 2. Instanz zu tragen, sondern 1/12.2/3 dieser Kosten hat er selbst, 1/4 dieser Kosten hat die Beklagte zu 1. zu tragen.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2000 - 1 UF 96/00A
    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch derjenigen des Senats (vgl. Senat, FamRZ 1999, 1080 mit Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 30.11.1999 - 9 WF 620/99

    Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs von Kindern aus zweiter Ehe beim

    Unter diesen tatsächlichen Gegebenheiten teilt der Senat die Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (NJW 1999, 2374), dass die Unterhaltsberechnung dann nach Billigkeitserwägungen gemäß § 1581 Satz 1 BGB zu korrigieren ist, wenn dem Unterhaltspflichtigen wegen des Unterhaltsbedarfs seiner Kinder aus zweiter Ehe ein geringerer Betrag als seinem geschiedenen Ehegatten verbliebe.
  • OLG Frankfurt, 11.01.2002 - 1 UF 96/00B
    (vgl. Senatsurteil vom 05.11.1998, FamRZ 1999, 1080, 1081).
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