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   OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07   

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https://dejure.org/2007,15951
OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07 (https://dejure.org/2007,15951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2007 - 1 U 124/07 (https://dejure.org/2007,15951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2007 - 1 U 124/07 (https://dejure.org/2007,15951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 328 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 830 Abs 2 BGB, § 332 HGB
    Kapitalanlage: Haftung des Abschlussprüfers gegenüber einem beitretenden Anleger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kapitalanlage: Haftung des Abschlussprüfers gegenüber einem beitretenden Anleger

  • Judicialis

    BGB § 328; ; BGB § 823; ; BGB § 826; ; BGB § 830; ; HGB § 332; ; StGB § 263; ; StGB § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Abschlussprüfer einer Kapitalanlagegesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    Es besteht kein Anhalt dafür, dass die Vertragsparteien bei Erteilung des Prüfungsauftrags übereinstimmend davon ausgingen, dass die Prüfung auch im Interesse der dem AMA beitretenden Anleger durchgeführt werde und das Ergebnis diesen als Entscheidungsgrundlage dienen sollte (vgl. BGH NJW 1998, 1948, 1950).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    b) Der Beklagte mag auch das Bewusstsein gehabt haben, dass infolge seines Tuns andere der Gefahr eines Schadens ausgesetzt sind, und er mag diesen möglichen Schaden billigend in Kauf genommen, wenn auch nicht gewünscht haben (BGH, NJW 2004, 446, 448).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    Ein vertragliches Haftungsrisiko darf keine unübersehbaren Ausmaße annehmen (BGHZ 133, 36, 42; MünchKommBGB/Gottwald, 4. Auflage 2001, § 328 Rn 110).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    § 826 BGB setzt Sittenwidrigkeit gerade auch im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem voraus (BGH, NJW 1991, 634, 635; NJW 1979, 1599, 1600 unter Bezug auf Wolf, NJW 1967, 709 f).
  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    Denn den Bestätigungsvermerken von Abschlussprüfern kommt z. B. aufgrund des § 325 HGB die Bedeutung zu, Dritten einen Einblick in die wirtschaftliche Situation des publizitätspflichtigen Unternehmens zu gewähren und so auch an einer Beteiligung Interessierten eine Beurteilungsgrundlage für ein beabsichtigtes Engagement zu bieten (BGH, Urteil vom 6.4.2006, III ZR 256/04 [juris Rn 13], NJW 2006, 1975).
  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2006 - 26 KLs 7570 Js 210600/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    Das Urteil der 26. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main gegen D und C vom 11.7.2006, 5/26 KLs 7570 Js 210600/05 Wi (26/05), und das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.6.2007 in dem dort unter dem AZ.
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    Er fasste das Ergebnis seiner Prüfungen in Bestätigungsvermerken zusammen, obwohl das Konto ... in dem genannten Urteil der 26. Großen Strafkammer im einzelnen bezeichnete Besonderheiten aufwies - hierauf wird Bezug genommen (insbes. S. 16, 17, 18, 32, 40, 41, 42 des Urteils); gleichwohl soll der Beklagte es bewusst vermieden haben, sich durch Überprüfung dieses Kontos Klarheit zu verschaffen (vgl. zur Sittenwidrigkeit eines bewussten Sichverschließens vor Verdachtsgründen: BGH, Urteil vom 27.1.1994, I ZR 326/91, [juris Rn. 36]; NJW 1994 2289).
  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 1 U 124/07
    § 826 BGB setzt Sittenwidrigkeit gerade auch im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem voraus (BGH, NJW 1991, 634, 635; NJW 1979, 1599, 1600 unter Bezug auf Wolf, NJW 1967, 709 f).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZR 307/07

    Drittschützende Wirkung der Pflichten eines Abschlussprüfers gegenüber einem

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. November 2007 - 1 U 124/07 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 06.05.2010 - 2 O 553/09

    Prüfungs- und Beratungsverträge einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als

    Vielmehr würde es genügen, wenn für die Beklagten die Art des Schadens und die allgemeine Richtung des Schadensverlaufs absehbar gewesen sind (BGH NJW 1987, 1758, 1759; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1184, 1185; OLG Bremen, Urteil vom 30.08.2006, 1 U 33/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.2007, 1 U 124/07).
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