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   OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12   

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https://dejure.org/2012,80696
OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12 (https://dejure.org/2012,80696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2012 - 3 Ws 952/12 (https://dejure.org/2012,80696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2012 - 3 Ws 952/12 (https://dejure.org/2012,80696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine analoge Anwendung von § 67 a I, II StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung eines Strafgefangenen in einer psychiatrischen Einrichtung des Maßregelvollzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 64
    Unterbringung eines Strafgefangenen in einer psychiatrischen Einrichtung des Maßregelvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2267/95

    Anspruch des Strafgefangenen auf externe psychiatrische Behandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12
    Hängt die Stellung einer positiven Kriminalprognose und damit eine bedingte Entlassung aus der lebenslangen Haft (§ 57a I Nr. 3 StGB) von der Heilung oder Besserung der Erkrankung, bzw. - wie vorliegend der Sachverständige SV1 ausführt - von der permanenten Behandlung sowie Begleitung und Überwachung der Erprobung des Verurteilten in kleinschrittigen Lockerungen durch forensisch besonders geschultes und erfahrenes Personal und Therapeuten ab, kann diese Behandlung mit den Mitteln des Strafvollzugs nicht ausreichend geleistet werden, bietet anderseits die Behandlung außerhalb des Vollzugs auch nur gewisse Erfolgsaussichten, so verdichtet sich - jedenfalls in Fällen, in denen, wie hier, die weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht mehr durch die besondere Schwere der Schuld geboten ist - das durch § 24 IV 2 StVollzG eingeräumte Ermessen der Justizvollzugsanstalt zu einem Anspruch auf Verbringung in die Einrichtung (vgl. Senat, Beschl. v. 19.04.2012 - 3 Ws 302/12 mwN; Calliess/Müller-Dietz, § 65 Rn 2) und kann- weil die Maßnahme zur Wahrung elementarer Grundrechtsinteressen des Gefangenen unabdingbar ist - der damit verbundene Kostenaufwand nicht als unverhältnismäßig (vgl. BVerfG, NStZ 1996, 614; s. auch Senat Beschl. v 13.02.2002 - 3 Ws 76/02) und damit auch nicht als "unwirtschaftlich" i.S. des § 24 I 2 HStVollzG oder dem Orientierungsgebot des § 24 I 3 HStVollzG widersprechend angesehen werden (Senat aaO).

    12 Von Verfassungs wegen eröffnet § 24 IV 2 HStVollzG wie § 65 II StVollzG nicht nur die Möglichkeit, kurzfristiger Interventionen in der Maßregelvollzugsanstalt mit anschließender Rückkehr in den Strafvollzug, sondern auch eine längerfristige Verbringung mit dem Ziel einer bedingten Entlassung aus der Klinik in eine geeignete Nachsorgeeinrichtung entsprechend dem Vorschlag des Sachverständigen SV1 (vgl. BVerfG, NStZ 1996, 614).

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12
    Auch eine analoge Anwendung der Vorschrift kommt nicht in Betracht, wie in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist (BVerfG; Beschl. v. 08.11.2006 - 2 BvR 578+796/02 - juris Rn 79; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 302; NStZ 2000, 279; Justiz 1998, 532; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 67a Rn 2; Rissing van Saan/Peglau, in: LK-StGB, 12. Aufl., § 67a Rn 4 mwN).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12
    Die verfassungskonforme Auslegung würde voraussetzen, dass § 67a StGB nach den üblichen Interpretationsregeln mehrere Auslegungen zulässt, von denen eine oder mehrere mit der Verfassung übereinstimmen, während andere zu einem verfassungswidrigen Ergebnis führen (BVerfGE 48, 40, 45).
  • KG, 26.08.2010 - 2 Ws 231/10

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen einer Überweisung aus dem Strafvollzug mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12
    Namentlich wurde den Bedenken des Bundesrates (BT-Dr. 16/1110 S. 17), der eine erhebliche Mehrbelastung der psychiatrischen Kliniken befürchtete, wenn die weite Fassung des § 67a II 2 StGB im Gesetzesentwurf der Bundesregierung (nach diesem konnte eine Überweisung bereits erfolgen, wenn die Resozialisierung des Verurteilten hierdurch besser gefördert werden kann) realisiert werde, dadurch Rechnung getragen, dass dem Vorschlag des Rechtsausschusses Folge geleistet wurde (BT-Dr. 16/5137, S. 11), als weitere Voraussetzung für eine Überweisung von Strafgefangenen mit im Anschluss notierter Sicherungsverwahrung in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB oder § 64 StGB aufzunehmen, dass bei den Betroffenen "ein Zustand nach § 20 StGB oder 21 StGB" vorliegen muss (vgl. auch KG, StraFo 2010, 502).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12
    Sie findet ihre Grenze dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 90, 263, 275).
  • KG, 17.04.2018 - 5 Ws 35/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner

    Erweist sich eine medizinische Maßnahme zur Wahrung elementarer Grundrechtsinteressen des Gefangenen als unabdingbar, kann von einer Unverhältnismäßigkeit ihres Kostenaufwandes - solange sie nur gewisse Erfolgsaussichten bietet - allerdings (in der Regel) nicht ausgegangen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 1996 - 2 BvR 2267/95 -, juris Rdnr. 24; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 Ws 952/12 -, juris Rdnr. 11 [zu § 24 Abs. 1 HStVollzG unter Übernahme der früheren Rspr.]; OLG Karlsruhe a. a. O., juris Rdnr. 11).

    Die Strafvollstreckungskammer war danach nicht gehindert, insbesondere auch die Frage zu erörtern, ob etwa aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 67a Abs. 2 StGB die Überweisung des Verurteilten in ein Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Betracht kommt, und diese unter Hinweis auf das insoweit bestehende Analogieverbot abzulehnen (BVerfG, Beschluss vom 8. November 2006 a. a. O., juris Rdnr. 79; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. November 2012 a. a. O., juris Rdnr. 2 ff.; jeweils m. w. Nachw.).

  • KG, 05.07.2018 - 5 Ws 86/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner

    Erweist sich eine medizinische Maßnahme zur Wahrung elementarer Grundrechtsinteressen des Gefangenen als unabdingbar, kann von einer Unverhältnismäßigkeit ihres Kostenaufwandes - solange sie nur gewisse Erfolgsaussichten bietet - allerdings (in der Regel) nicht ausgegangen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 1996 - 2 BvR 2267/95 -, juris Rdnr. 24; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. November 2012 - 3 Ws 952/12 -, juris Rdnr. 11 [zu § 24 Abs. 1 Hessisches StVollzG unter Übernahme der früheren Rspr.]; OLG Karlsruhe a. a. O., juris Rdnr. 11).
  • LG Kassel, 28.04.2017 - 3 T 438/16
    Die genannte Bestimmung erlaubt der Justizvollzugsanstalt auch die hier vom Betreuer angestrebte Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung des Maßregelvollzugs (dazu etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.11.2012 -3 Ws 952/12 - zitiert nach Juris, dort Rn. 9, 12 mit zahlreichen Nachweisen).
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