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   OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19   

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https://dejure.org/2019,40032
OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19 (https://dejure.org/2019,40032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2019 - 11 Verg 4/19 (https://dejure.org/2019,40032)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2019 - 11 Verg 4/19 (https://dejure.org/2019,40032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeschreibung - Auslegung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss der fachkundige Bieter die Vergabeunterlagen verstehen? (VPR 2020, 4)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbeschreibung richtet sich an Fachleute! (IBR 2020, 37)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19
    Dem Wortlaut der Ausschreibung kommt eine vergleichsweise große Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22.4.1993, VII ZR 118/92; Urteil vom 11.3.1999, VII ZR 179/98).

    Die speziellen Angaben sind dann in Verbindung mit den anderen Angaben im Leistungsverzeichnis und den anderen Vertragsunterlagen unter Einbeziehung der technischen Normen und des Stands der Technik als sinnvolles Ganzes auszulegen (BGH, Beschluss vom 11.3.1999, VII ZR 179/98).

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19
    Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit den einschlägigen Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen (BGH, Urteil vom 3.4.2012, X ZR 130/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19
    Dem Wortlaut der Ausschreibung kommt eine vergleichsweise große Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22.4.1993, VII ZR 118/92; Urteil vom 11.3.1999, VII ZR 179/98).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19
    Sofern er ernsthaft daran zweifelt, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, muss er gegebenenfalls durch eine Anfrage bei der Vergabestelle diese Zweifel klären (OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.9.2016 VII-Verg 7/16 Rn. 19 bei juris).
  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Allein maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 und Beschluss vom 03.06.2022, Verg 7/22; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5.11.2019, 11 Verg 4/19).
  • BayObLG, 31.08.2022 - Verg 18/21

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren

    (1) Maßgeblich ist, wie ein branchenkundiger und mit der ausgeschriebenen Leistung durchschnittlich vertrauter Unternehmer, der über das für die Angebotsabgabe notwendige Fachwissen verfügt und die Leistungsbeschreibung sorgfältig liest, die Leistungsbeschreibung verstehen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).

    Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit den einschlägigen Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen (BGH, Urt. v. 3. April 2012, X ZR 130/10, juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, juris Rn. 69; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).

  • VK Westfalen, 07.08.2023 - VK 1-22/23

    Wann erfüllt ein Angebot die geforderte Textform?

    Dies ergibt eine dem Ausschluss vorgehende Auslegung der Vergabeunterlagen orientiert am objektiven Empfängerhorizont eines sachkundigen und gewissenhaften Bieters, der mit den Vergabeunterlagen vertraut ist (VK Südbayern, Beschluss vom 25. Januar 2018, Z3-3-3194-1-52-10/17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19).
  • BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22

    Vergabeverfahren: Zulässige Abweichungen der Angebote von der Ausschreibung im

    Maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (zu diesem Maßstab OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39; Goede/Hänsel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, VgV § 29 Rn. 4).
  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Insoweit kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bewerbers an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 3. April 2012, X ZR 130/10 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 26. Mai 2023, Verg 2/23, juris Rn. 67); maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, juris Rn. 68; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 14/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines in der Rangfolge weit hinten

    Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit den einschlägigen Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen (BGH, Urt. v. 3. April 2012, X ZR 130/10, juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 31. August 2022, Verg 18/21, juris Rn. 100; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 13.06.2022 - Verg 6/22

    Zulässige Vergabe von Versorgungsleistungen der Kalt- und Warmverpflegung

    Maßgeblich ist insoweit, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (zu diesem Maßstab OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39; Goede/Hänsel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, VgV § 29 Rn. 4).
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Bei der Auslegung muss sich ein Bewerber bzw. Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl.v. 08.08.2019 - 11 Verg 3/19 - Beschl.v. 05.11.2019 - 11 Verg 4/19 -).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 1 VK 9/21

    Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

    Entscheidend ist, wie ein branchenkundiger und mit der ausgeschriebenen Leistung durchschnittlich vertrauter Unternehmer, der über das für die Angebotsabgabe notwendige Fachwissen verfügt und die Leistungsbeschreibung sorgfältig liest, die Leistungsbeschreibung verstehen kann (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 05.11.2019 - 11 Verg 4/19).
  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Insoweit kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bewerbers an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 3. April 2012, X ZR 130/10 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 26. Mai 2023, Verg 2/23, juris Rn. 67); maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, juris Rn. 68; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).
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