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   OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 24 MK 1/18   

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OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 24 MK 1/18 (https://dejure.org/2021,52200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.2021 - 24 MK 1/18 (https://dejure.org/2021,52200)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 2021 - 24 MK 1/18 (https://dejure.org/2021,52200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Musterfeststellungsklage - Keine Klagebefugnis für Musterfeststellungsverfahren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlende Klagebefugnis eines Vereins für Musterfeststellungsklage wenn Mindestmitgliederzahl nur durch "Internetmitglieder" ohne Stimmrecht erreicht wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Musterfeststellungsklagen der "Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V."

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Musterfeststellungsklagen im Zivilprozessrecht - nicht jeder kann klagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Klagebefugnis für Musterfeststellungsverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Klagebefugnis für Musterfeststellungsverfahren für "fragwürdigen" Verein - Kläger zählt nicht zu den qualifizierten Einrichtungen, die zur Erhebung einer Musterfeststellungsklage berechtigt sind

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Erste Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Sonstiges

  • bundesjustizamt.de (Verfahrensdokumentation)

    Musterfeststellungsklage gegen die Bisnode Deutschland GmbH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 392
  • MDR 2022, 482
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.2020 - XI ZR 171/19

    Fehlende Klagebefugnis für Musterfeststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 24 MK 1/18
    Schließlich seien ausweislich § 10 Abs. 2 seiner neuen, als Anlage K 389 (Bl. 845-856) vorgelegten Satzung alle derzeitigen 391 Mitglieder mit einem vollen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung ausgestattet, wie es der BGH im Urteil vom 17.11.2020, Az. XI ZR 171/19 gefordert hat (Bl. 841 d. A.).

    Da die Internet-Mitglieder des Musterklägers kein Stimmrecht haben, sind sie bei der Berechnung der Mitgliederzahl nach § 606 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO nicht mitzuzählen (BGH, Urteil vom 17.11.2020, Az. XI ZR 171/19, BeckRS 2020, 39935, Beck-online, Rn. 17 f., mwN.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage, § 606 Rn. 9).

    Über diesen hat der BGH bereits im Beschluss vom 17.11.2020, Az. XI ZB 1/19 (NJW 2021, 1018) und im Urteil vom 17.11.2020, Az. XI ZR 171/19 (NJW 2021, 1014; WM 2021, 235) entschieden.

  • BGH, 30.07.2019 - VI ZB 59/18

    Verpflichtung zur Erfüllung des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 , Abs. 3 Nr. 2 ZPO für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 24 MK 1/18
    Bei mehreren Feststellungszielen einer Musterfeststellungsklage ist das Erfordernis des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO für jedes Feststellungsziel zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 30.07.2019, Az. VI ZB 59/18, WM 2019, 1900).

    Gleichwohl ist nicht ersichtlich, dass von jedem der beantragten 189 Feststellungsziele (Bl. 4 - 30 d. A.) die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von mindestens 10 Verbrauchern abhängen (vgl. BGH, NJW 2020, 341, Beck-online, Rn. 8, 10 m.N.).

  • OLG Stuttgart, 20.03.2019 - 6 MK 1/18

    Musterfeststellungsklage: Anforderungen an eine zur Klageerhebung berechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 24 MK 1/18
    Der Senat bezweifelt, dass der Kläger Musterfeststellungsklagen nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung erhebt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 20.03.2019, Az. 6 MK 1/18, BeckRS 2019, 3976, beck-online, Rn. 36 - 47, m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19

    Anforderungen an die die öffentliche Bekanntmachung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 24 MK 1/18
    Über diesen hat der BGH bereits im Beschluss vom 17.11.2020, Az. XI ZB 1/19 (NJW 2021, 1018) und im Urteil vom 17.11.2020, Az. XI ZR 171/19 (NJW 2021, 1014; WM 2021, 235) entschieden.
  • OLG Dresden, 06.03.2019 - 5 U 994/18
    Mit Schriftsatz vom 21.02.2019 hat er vorgetragen, der Kläger habe seine Ansprüche gegen die Beklagte am selben Tag zu der ebenfalls am 21.02.2019 im Klageregister des Bundesamts für Justiz öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt / Zivilsenate Darmstadt (Az. 24 MK 1/18) angemeldet.

    Erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung hat der Kläger vorgetragen, dass er - auch erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung und einen Tag vor dem Termin zur Verkündung des Berufungsurteils, nämlich am 21.02.2019 - seine Ansprüche zu der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (24 MK 1/18) angemeldet habe.

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