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   OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7890
OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1994,7890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.1994 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1994,7890)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 1994 - 6 U 163/93 (https://dejure.org/1994,7890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 552 BGB, § 9 Abs 1 AGBGB, § 18 AGBGB, § 626 BGB, § 611 BGB
    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Beitragszahlungsplicht im Fitness-Studio-Vertrag

  • Justiz Hessen

    § 18 AGBG, § 11 AGBG, § 9 AGBG, § 549 BGB, § 547 BGB
    ABG-Recht: Unwirksamkeit der AGB eines Sportstudios

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der mietrechtlichen Vorschriften auf ein mietähnliches Vertragsverhältnis; Rechtliche Einordnung der Benutzung der Räumlichkeiten und Trainingsgeräte eines Fitnessstudios; Folgen der Äquivalenzstörung im Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ; ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Beitragszahlungsplicht im Fitness-Studio-Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudiovertrag kann bei Umzug gekündigt werden - Umzug ist wichtiger Grund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 15.08.1991 - 6 U 276/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).

    Es kann dahinstehen, ob die Dauer der Vertragsverlängerung generell deutlich geringer sein muß als die Erstlaufzeit des Vertrages (so OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55).

  • OLG Hamm, 10.10.1991 - 17 U 2/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).

    Der Senat folgt dabei nicht der verschiedentlich in der Rspr. (vgl. OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 1082,l083; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243) vertretenen Auffassung, als Verzugsschaden ersatzfähig seien allein die reinen Porto- und Materialkosten der Abmahnung, die in der Tat den Betrag von 5 DM nicht erreichen.

  • OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 62/88

    Verlängerungsklausel (Verlängerung um 18 Monate) in einem Vertrag eines Sport-

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).

    Es kann dahinstehen, ob die Dauer der Vertragsverlängerung generell deutlich geringer sein muß als die Erstlaufzeit des Vertrages (so OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55).

  • OLG Stuttgart, 22.04.1988 - 2 U 219/87

    Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts durch Allgemeine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Der Senat folgt dabei nicht der verschiedentlich in der Rspr. (vgl. OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 1082,l083; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243) vertretenen Auffassung, als Verzugsschaden ersatzfähig seien allein die reinen Porto- und Materialkosten der Abmahnung, die in der Tat den Betrag von 5 DM nicht erreichen.
  • BGH, 21.02.1985 - IX ZR 129/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligstellung einer Unterrichtsvergütung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Dies stellt nach der Rspr. des BGH (NJW 1985, 1705, 1706) eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.
  • OLG Frankfurt, 20.03.1986 - 6 U 40/85

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Überlassung von Clubräume und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Soweit der Beklagte unabhängig vom Inhalt des Vertragstextes verpflichtet ist, den Kunden in den Gebrauch der Geräte einzuweisen, zu beraten und zu beaufsichtigen, handelt es sich um reine Nebenpflichten, die trotz ihrer dienstrechtlichen Elemente nichts daran ändern, daß die reine Gebrauchsüberlassung das Vertragsverhältnis maßgeblich prägt (so bereits Sen.Urt. v. 20.3.1986 - 6 U 40/85, S. 7; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 243, 244; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1992, 242, 243).
  • BGH, 24.03.1975 - VIII ZR 185/73

    Zu geringe Wassertiefe in der Umgebung eines Sprungbretts als ein Fehler der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 163/93
    Wird demgegenüber - wie hier - eine Sache lediglich zur Mitbenutzung überlassen, handelt es sich zwar um ein mietähnliches Vertragsverhältnis, auf das mietrechtliche Vorschriften - etwa über die Haftung - weitgehend entsprechend angewendet werden können (so für den Vertrag über die Benutzung einer Badeanstalt BGH VersR 1975, 766).
  • AG Kehl, 05.05.2014 - 4 C 68/14

    Fitnessstudiovertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

    Zwar ist eine kurzfristige Störung des Äquivalenzverhältnisses grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.1994, Az. 6 U 163/93, juris).
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