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   OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12   

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https://dejure.org/2013,70209
OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,70209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2013 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,70209)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 16 U 183/12 (https://dejure.org/2013,70209)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12
    (b) Nach ständiger Rechtsprechung gilt für die Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grundsatz der objektiven Auslegung, bei dem der Sinngehalt der AGB-Klausel nach objektiven Maßstäben losgelöst von der zufälligen Gestaltung des Einzelfalls und den individuellen Vorstellungen der Vertragsparteien unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 29.10.1956, II ZR 64/56 = BGHZ 22, 109).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12
    Ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden sind Klauseln so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird (BGH, Urteil vom 3.5.2011, XI ZR 373/08 = NJW-RR 2011, 1350).
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Begriff des Verwenders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 16 U 183/12
    Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist diejenige Partei, auf deren Veranlassung die vorformulierten Bedingungen Vertragsinhalt werden (BGH, Beschluss vom 22.7.2009, IV ZR 74/08 = NJW-RR 2010, 39).
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