Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 MarkenG, § 4 Nr 4 UWG
Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern benutzten Produktbeschreibung auf einer Handelsplattform - online-und-recht.de
Abgeänderte Amazon-Beschreibungen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht/Wettbewerbsrecht: Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern benutzten Produktbeschreibung auf einer Handelsplattform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Amazon: Prüfpflichten bei Verwendung derselben "ASIN"
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
- OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18
- BGH - I ZR 16/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 311
- MMR 2020, 243
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 18.03.2021 - 6 W 8/18
Verantwortlichkeit des Amazon-Händlers für die automatische Zuordnung von …
Durch die Möglichkeit der Veränderung von Angeboten auf der Verkaufsplattform Amazon durch andere Händler besteht die Gefahr, dass ursprünglich richtige und zulässige Angebote durch Handlungen Dritter so geändert werden, dass das Angebot nunmehr rechtswidrig ist (Festhaltung an: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.12.2019 - 6 U 182/18 ).Deshalb sei dem Händler zuzumuten, ein über einen längeren Zeitraum eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.12.2019 - 6 U 182/18 ).
- OLG Hamburg, 15.07.2021 - 3 U 124/18
Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der …
Da das System des "Anhängens" und die Möglichkeit der Änderung von Artikelbeschreibungen in Händlerkreisen bekannt ist, ist es ihnen zuzumuten, ein dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum bei Amazon eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob solchermaßen rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 6 U 182/18 -, Rn. 45, juris - TomTrend).Zwar ist der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) auch im Markenrecht zulässig, wenn in treuwidriger Weise Ansprüche aus einer Marke erhoben werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 6 U 182/18 -, Rn. 47, juris - TomTrend).
Die Entscheidung begründet keine allgemeine Informationspflicht des die Produktbeschreibung ändernden Händlers gegenüber seinen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern (vgl. dazu ausdrücklich OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 6 U 182/18 -, Rn. 52, juris - TomTrend).
In dem Verändern der Angebotsbeschreibung durch Einfügung der eigenen Klagemarke liegt auch keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 6 U 182/18 -, Rn. 55, juris - TomTrend).
- OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20
Irreführung über die betriebliche Herkunft einer Ware
aa) Der angesprochene Verkehr fasst eine solche Angabe regelmäßig als ein auf den Hersteller des Produktes hinweisendes Kennzeichen auf, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (…Senat, Urt. v. 22.11.2018 - I-4 U 73/18;… Urt. v. 12.01.2017 - I-4 U 80/16;… ebenso LG Köln, Urt. v. 14.10.2015 - 84 O 149/14, Rn. 22; Lorenz , K&R 2016, 145, 147; unter dem Gesichtspunkt einer markenmäßigen Benutzung auch OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 35 - TomTrend ).Unlauter ist die Beeinträchtigung nach der Rechtsprechung des BGH im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können; ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…BGH, Urt. v. 23.06.2016 - I ZR 137/15, Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung ; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 56 - TomTrend ).
- OLG Stuttgart, 04.02.2021 - 6 U 630/20 Der gemäß Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 , § 3 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB erforderliche Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen ist auf Seite 1 der Vertragsunterlagen im Feld "Ausbleibende Zahlungen" erteilt (etwa Senat, Urteile vom 22. Oktober 2019 - 6 U 182/18 und 6 U 240/18).
- OLG Stuttgart, 20.01.2021 - 6 U 624/20 Der gemäß Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 , § 3 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB erforderliche Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen ist auf Seite 1 der Vertragsunterlagen im Feld "Ausbleibende Zahlungen" erteilt (etwa Senat, Urteile vom 22. Oktober 2019 - 6 U 182/18 und 6 U 240/18).
- LG Hamburg, 10.09.2020 - 327 O 164/19
Markenrecht: Unterlassungsanspruch bei einer Markenrechtsverletzung; …
Wird ein Angebot, an das sich ein Anbieter "angehängt" hat, hingegen erst später durch einen anderen so verändert, dass hieraus eine Markenrechtsverletzung entsteht, führt dies zu einer Störerhaftung desjenigen, der die Angebotsseite, an die er sich "angehängt" hat, nicht regelmäßig überprüft (…BGH, Urt. v. 03.03.2016 - I ZR 140/14 - Angebotsmanipulation bei Amazon , Rn. 14 ff.; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2019 - 6 U 182/18, Rn. 31 ff. [nicht rechtskräftig]).