Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2791
OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95 (https://dejure.org/1998,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.1998 - 20 W 51/95 (https://dejure.org/1998,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 20 W 51/95 (https://dejure.org/1998,2791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der Lebensversicherung des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 795
  • FamRZ 1998, 926
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2018 - 5 W 2/18

    Entlassung des Testamentsvollstreckers bei grober Pflichtverletzung

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und (einzelnen) Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLG, Beschl. v. 08.06.2001 - 1Z BR 74/00 - BeckRS 2001, 30185322), ebenso ein auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (BayObLG, FamRZ 1996, 186; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926).

    Die Anforderungen können etwa dann erfüllt sein, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten den Eindruck hervorruft, er setze sich grundlos über die Interessen und Vorstellungen der Erben hinweg (vgl. Senat, Beschl. v. 30.10.2017 - 5 W 31/17; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926), oder wenn ein Missbrauch des vom Erblasser in den Testamentsvollstrecker gesetzten Vertrauens durch schwere Verfehlungen im Raum steht, welche die Fortsetzung der Zusammenarbeit für die Beteiligten unzumutbar machen.

    Ein entsprechender Verdacht braucht sich zwar nicht erhärtet zu haben, darf aber auch nicht widerlegt sein (BayObLG, FamRZ 1996, 186; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926; Werner, ZEV 2010, 126).

  • OLG Naumburg, 15.04.2002 - 14 WF 227/01

    Zur Frage der sachlichen Gerichtszuständigkeit im Rahmen des § 1909 BGB; kein

    Der Anspruch auf die Leistung der Versicherungssumme entsteht hierbei nach Eintritt des Versicherungs-(=Todes-)falls ohne Durchgang durch das Vermögen des Versicherungsnehmers unmittelbar und originär in der Person des Bezugsberechtigten, fällt also bei einer Versicherung auf den Todesfall nicht in den Nachlass des Erblassers (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, S. 795; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Einf v § 328, Rdnr. 6).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03

    Berufsbetreuervergütung: Regress der Staatskasse gegen die Witwe des Betreuten

    Dies gilt auch dann, wenn Dritte als Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung als Vertrag zugunsten Dritter aus Anlass des Todes des Betreuten einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erlangen, die dann nicht in den Nachlass fällt (vgl. BGHZ 32, 47 und 130, 381; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 121; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 795; Palandt/Heinrichs/ Edenhofer, a.a.O., § 330 Rn. 2 und § 1922 Rn. 47).
  • FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit

    Insbesondere hat der Testamentsvollstrecker im Konfliktfall seine eigenen Interessen gegenüber den fremden die er wahrzunehmen hat, zurückzustellen (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss v. 6. Februar 1998 - 20 W 51/95, NJW-Report Zivilrecht. 1998, 795).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht