Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 3 UF 67/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 263 ZPO, § 1629 Abs 2 S 2 BGB, § 1629 Abs 3 BGB
Kindesunterhalt: Sachdienliche Änderung einer Kindesunterhaltsklage des gesetzlichen Prozessstandschafters in eine Klage auf familienrechtlichen Ausgleichsanspruch nach Wechsel des Kindes in den Haushalt des Beklagten - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 263; BGB § 1601; BGB § 1602
Statthaftigkeit einer Klageänderung auf Aufwendungsersatz bei Obhutswechsel des Kindes auf den bisherigen Beklagten und Unterhaltsschuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sachdienlichkeit einer Klageänderung bei Wechsel der tatsächlichen Obhut eines Kindes während der Dauer eines auf Kindesunterhalt gerichteten Rechtsstreits; Berücksichtigung von Werbungskosten und Kreditbelastungen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ersatz von ...
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 19.01.2005 - 10 F 447/02
- OLG Frankfurt, 20.10.2006 - 3 UF 67/05
- OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 3 UF 67/05 (1)
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 909
Wird zitiert von ...
- AG Flensburg, 31.07.2015 - 93 F 109/14
Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines familienrechtlichen …
Vielmehr ist von der Frage der Bedarfsermittlung - allein nach dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen - die Frage zu unterscheiden, ob und ggf. inwieweit der betreuende Elternteil nach seinen eigenen Einkommensverhältnissen in der Lage war, den so ermittelten Barbedarf des betreuten Kindes tatsächlich zu decken (vgl. OLG Frankfurt v. 06.02.2007, 3 UF 67/05 - juris Rn. 13 = FamRZ 2007, 909; OLG Frankfurt v. 18.09.1998, 1 WF 185/98 - juris Rnrn.