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   OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16   

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https://dejure.org/2017,3081
OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,3081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,3081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,3081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Räumung eines Rennbahngeländes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Räumung eines Rennbahngeländes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwendungen des Besitzers gegen die Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt

  • rechtsportal.de

    Einwendungen des Besitzers gegen die Räumung des Rennbahngeländes in Frankfurt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Zwar ist im Allgemeinen nicht als sittenwidrig zu qualifizieren, dass der Handelnde vertragliche Pflichten verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft, wenn nicht eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutritt, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12 -, Rn. 8, juris).

    Eine solche Schädigung liegt aber vor, wenn das Eindringen des Dritten, dem die Existenz der vertraglichen Bindung positiv bekannt ist, ein besonderes Maß an Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Geschädigten offenbart, so etwa, wenn der Dritte eine Vertragspartei zum Vertragsbruch verleitet, kollusiv mit ihr zusammenwirkt oder die Verletzung vertraglicher Treuepflichten bewusst unterstützt (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08

    Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Insoweit können auch außerhalb des Vertrags liegende, zur Erforschung des Vertragsinhalts geeignete Umstände herangezogen werden wenn der rechtsgeschäftliche Wille der Parteien in der Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, während die der Auslegung gesetzte Grenze bei der Berücksichtigung dieser Umstände erst überschritten wird, wenn der beurkundete Text die Richtung des rechtsgeschäftlichen Willens nicht einmal dem Grunde nach erkennen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 218/08 -, Rn. 12, juris), was vorliegend mit Rücksicht auf die Laufzeitangabe indessen nicht anzunehmen sein dürfte.
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 19/13

    Familienstreitsache: Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Dieser Antrag kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 1.12.2016 - 2 U 150/16, nicht veröffentlicht), auch in der Berufungsinstanz gestellt werden; er ist lediglich in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich, wenn er nicht in der Berufungsinstanz gestellt wurde (vgl. BGH, MDR 2013, 924 [BGH 26.06.2013 - XII ZB 19/13] ; ZMR 2013, 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 107/12

    Räumungsvollstreckungsschutz für den Wohnraummieter bei versäumter Stellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Dieser Antrag kann nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 1.12.2016 - 2 U 150/16, nicht veröffentlicht), auch in der Berufungsinstanz gestellt werden; er ist lediglich in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich, wenn er nicht in der Berufungsinstanz gestellt wurde (vgl. BGH, MDR 2013, 924 [BGH 26.06.2013 - XII ZB 19/13] ; ZMR 2013, 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 133/10

    Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn der Auftragnehmer über die Realisierung seines Vergütungsanspruchs hinaus ein berechtigtes Interesse an der Ausführung der Vertragsleistung hat, welches durch eine jederzeitige freie Kündigung des Vertrages in einer Weise beeinträchtigt werden würde, die hinzunehmen ihm nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10 -, BGHZ 188, 149-157, Rn. 13).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2016 - 12 O 437/15

    Renn-Club muss Gelände der Frankfurter Galopprennbahn räumen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2016 (Az.: 2-12 O 437/15) wird einstweilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,00 EUR eingestellt.
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Denn hiernach genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen, während demgegenüber der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt wird, sondern es der Beweisaufnahme vorbehalten werden kann, die benannten Zeugen nach Einzelheiten zu befragen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 06. Dezember 2012 - III ZR 66/12 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 27.08.1998 - XII ZR 167/98

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 2 U 174/16
    Anders als bei zur Berufsausübung angemieteten Räumen, für die der Vollstreckungsschuldner sich Ersatz beschaffen kann, um seine Berufsausübung fortzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 1998 - XII ZR 167/98 -, Rn. 6, juris), fehlen zur Ausrichtung von Galopprennen geeignete Flächen, die zudem mit den erforderlichen Einrichtungen, namentlich Tribüne und Stallungen, ausgestattet sein müssten.
  • OLG Nürnberg, 19.10.2020 - 13 U 3078/20

    Kündigungsausschluss während der Corona-Pandemie im Gewerberaummietrecht setzt

    Voraussetzung ist zum einen eine hinreichende Erfolgsaussicht des Berufungsverfahrens (dazu nachfolgend unter 1), zum anderen ein besonderes, überwiegendes Interesse des Schuldners an einer Einstellung der Vollstreckung (dazu nachfolgend unter 2) (OLG Rostock, Beschluss vom 21.03.2006 - 3 U 18/06, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.10.2014 - 6 U 118/14, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 U 174/16, juris Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2017, Az.: 2 U 174/16, zit. n. juris) und gilt insbesondere für die an Mängelbehauptungen gestellten Anforderungen, beispielsweise im Baurecht oder im gewerblichen Mietrecht (vgl. BGH, Beschl. v. 04.11.2020, Az.: VII ZR 261/18, zit. n. juris; BGH, Beschl. v. 26.02.2020; VII ZR 166/19, NJW-RR 2020, S. 593 - 594).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 U 7/18

    Vertragsfortsetzung nach rechtskräftigem Urteil und Schriftformmangel

    Die klägerseits in Bezug genommene Rechtsprechung, die eine Zulässigkeit des Antrages nach § 719 ZPO von der Stellung eines Vollstreckungsschutzantrages gem. § 712 ZPO in der Vorinstanz abhängig macht, findet ausschließlich für das Revisionsverfahren Anwendung (vgl. etwa BGH Beschl. v. 12.7.2017 - XII ZR 46/17; WUM 2017, 606; BGH NJW-RR 2013, 1093; Götz in Münchener Kommentar zum BGB 5. Auflage 2016, § 719 Rn. 13), nicht jedoch im Verhältnis der Berufungs- zur Erstinstanz (OLG Frankfurt am Main Beschl. v. 6.2.2017 - 2 O 174/16; NJOZ 2017, 1726; Ulrici in BeckOK ZPO 27. Ed. 1.12.2017, § 719 Rn. 5.1).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 2 W 45/21

    Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2017, Az. 2 U 174/16, zit. n. juris) und gilt insbesondere für die an Mängelbehauptungen gestellten Anforderungen, beispielsweise im Baurecht oder im gewerblichen Mietrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 04.11.2020, Az. VII ZR 261/18, zit. n. juris; BGH, Beschluss vom 26.02.2020; VII ZR 166/19, NJW-RR 2020, S. 593 - 594).
  • VGH Hessen, 01.02.2019 - 1 F 33/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Es kann offen bleiben, ob ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 i. V. m. § 719 Abs. 1 Satz 1, § 707 ZPO grundsätzlich unzulässig ist, wenn vor dem erstinstanzlichen Gericht kein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt wurde (siehe dazu OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. August 2011 - 11 U 68/11 -, juris Rn. 3 m. w. N., einerseits und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 2 U 174/16 -, juris Rn. 18 f., andererseits).
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