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   OLG Frankfurt, 06.04.2005 - 6 W 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6569
OLG Frankfurt, 06.04.2005 - 6 W 43/05 (https://dejure.org/2005,6569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.04.2005 - 6 W 43/05 (https://dejure.org/2005,6569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. April 2005 - 6 W 43/05 (https://dejure.org/2005,6569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 142 MarkenG
    Streitwert im Markenrechtsstreit: Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Streitwertbegünstigung

  • Judicialis

    MarkenG § 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 142
    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Streitwertbegünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Streitwertfestsetzung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Streitwertbegünstigung ; Vorwurf missbräuchlicher Prozessführung; Folgen einer fehlenden Reaktion des antragstellenden Verletzers trotz eindeutiger Rechtslage auf die vom Markeninhaber ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Streitwertbegünstigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 1072 (Ls.)
  • GRUR 2006, 264 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15

    Streitwertermäßigung - Streitwertermäßigung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren:

    So kann es eine Rolle spielen, wenn die Partei bei eindeutiger Rechtslage auf eine Abmahnung nicht reagiert und damit den Prozess auslöst (Köhler, a.a.O., Rn. 5.22, u.H. auf OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 296; KG, GRUR 1983, 673).
  • OLG Hamm, 20.09.2021 - 4 W 49/20

    Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung und Zurückweisung eines Antrags auf

    So kann es eine Rolle spielen, wenn die Partei bei eindeutiger Rechtslage auf eine Abmahnung nicht reagiert und damit den Prozess auslöst (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 296).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 6 W 60/20

    Keine Streitwertbegünstigung nach § 142 MarkenG, wenn der Verletzer bei

    Der Senat hat im Einklang damit bereits mit Beschluss vom 6.4.2005 - 6 W 43/05 entschieden, dass rechtsmissbräuchliches Verhalten auch dann vorliegt, wenn der Verletzer trotz eindeutiger Rechtlage auf die ausgesprochene Abmahnung nicht reagiert (vgl. auch Ingerl/Rohnke MarkenG, 3. Auflage 2017, Rn 19; OLG Hamburg WRP 1985, 281).
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