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OLG Frankfurt, 06.04.2005 - 6 W 43/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 142 MarkenG
Streitwert im Markenrechtsstreit: Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Streitwertbegünstigung - Judicialis
MarkenG § 142
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 142
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Streitwertbegünstigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Streitwertfestsetzung; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Streitwertbegünstigung ; Vorwurf missbräuchlicher Prozessführung; Folgen einer fehlenden Reaktion des antragstellenden Verletzers trotz eindeutiger Rechtslage auf die vom Markeninhaber ...
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Streitwertbegünstigung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.01.2005 - 3 O 413/04
- OLG Frankfurt, 06.04.2005 - 6 W 43/05
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 1072 (Ls.)
- GRUR 2006, 264 (Ls.)
- GRUR-RR 2005, 296
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 41/15
Streitwertermäßigung - Streitwertermäßigung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren: …
So kann es eine Rolle spielen, wenn die Partei bei eindeutiger Rechtslage auf eine Abmahnung nicht reagiert und damit den Prozess auslöst (Köhler, a.a.O., Rn. 5.22, u.H. auf OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 296; KG, GRUR 1983, 673). - OLG Hamm, 20.09.2021 - 4 W 49/20
Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung und Zurückweisung eines Antrags auf …
So kann es eine Rolle spielen, wenn die Partei bei eindeutiger Rechtslage auf eine Abmahnung nicht reagiert und damit den Prozess auslöst (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 296). - OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 6 W 60/20
Keine Streitwertbegünstigung nach § 142 MarkenG, wenn der Verletzer bei …
Der Senat hat im Einklang damit bereits mit Beschluss vom 6.4.2005 - 6 W 43/05 entschieden, dass rechtsmissbräuchliches Verhalten auch dann vorliegt, wenn der Verletzer trotz eindeutiger Rechtlage auf die ausgesprochene Abmahnung nicht reagiert (…vgl. auch Ingerl/Rohnke MarkenG, 3. Auflage 2017, Rn 19; OLG Hamburg WRP 1985, 281).