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   OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23   

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https://dejure.org/2023,8263
OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23 (https://dejure.org/2023,8263)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.04.2023 - 21 W 3/23 (https://dejure.org/2023,8263)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. April 2023 - 21 W 3/23 (https://dejure.org/2023,8263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 2084 BGB, § 2094 BGB, § 2270 BGB
    Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2094, 2270
    Reichweite der Wechselbezüglichkeit bei durch Anwachsung vergrößertem Erbteil

  • erbrechtsiegen.de

    Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2289
    Umfang der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Zulässigkeit abweichender Verfügungen hinsichtlich eines angewachsenen Erbteils

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 857
  • FGPrax 2023, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17

    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Ausgehend von der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, wird der durch Anwachsung vergrößerte Erbteil jedenfalls dann von der Wechselbezüglichkeit erfasst, wenn diese nicht ausschließlich aufgrund des § 2094 BGB eintritt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.04.2017 - 1 W 642/17, juris Rn. 20-22; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2015 - 15 W 503/14, juris Rn. 27, 30; Burandt/Rojahn/ Czubayko, 4. Aufl. 2022, BGB, § 2094, Rn. 8; BeckOGK/Gierl, Stand 01.12.2022, 3 2094 Rn. 43; Keim ZEV 2019, 683,684, Litzenburger, FD-ErbR 2020, 433980).

    Dass bei einem entsprechenden, feststellbaren Willen der Erblasser auch der sich durch Anwachsung vergrößernde Erbteil an der Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung teilnehmen kann, wird von der überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung nicht ernsthaft in Zweifel gezogen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.04.2017 - 1 W 642/17, juris Rn. 20-22; Burandt/Rojahn/ Czubayko, 4. Aufl. 2022, BGB, § 2094, Rn. 8; BeckOGK/Gierl, Stand 01.12.2022, 3 2094 Rn. 43; Keim ZEV 2019, 683,684, Litzenburger, FD-ErbR 2020, 433980).

    Soweit das Oberlandesgericht München den Einwand der Einheitlichkeit des Erbteils unter Hinweis auf die begrenzte Wirkung der Unwirksamkeit i.S.d. § 2289 Abs. 1 S.2 BGB, die nur Teile einer letztwilligen Verfügung erfassen kann ("soweit"), als nicht durchgreifend erachtet (in diesem Sinne auch Braun, DNotZ 2018, 148, 155), so vermag dies nicht zu überzeugen.

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, Urteil v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, Urteil v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • OLG München, 05.11.2020 - 31 Wx 415/17

    Auslegung eines Erbvertrages zur Bindungswirkung bei fehlender Regelung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Etwas anderes lässt sich auch der - insoweit bereits nicht tragenden - Begründung der Entscheidung des OLG München vom 05.11.2020 (31 Wx 415/17) nicht entnehmen, da diese sich mit der - ausschließlich - auf § 2094 BGB beruhenden Anwachsung befasst.

    Für den Fall, dass die Anwachsung nicht aufgrund einer entsprechenden Verfügung in dem Testament, etwa im Falle der Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel, beruht, hat das OLG München allerdings in Frage gestellt, ob die infolge Wegfalls eines Bedachten nach § 2094 BGB eintretende Anwachsung sich als vertragsmäßige Verfügung i.S.d. § 2278 BGB darstellt und insoweit einer Bindungswirkung unterliegen kann (OLG München, Beschluss vom 05.11.2020 - 31 Wx 415/17, juris Rn. 12, 13 für einen Erbvertrag).

  • OVG Bremen, 28.05.1997 - 2 BA 12/95

    Absetzbarkeit der Vergütung für Gebrechlichkeitspflegschaft; Abführung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind die in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, oder anders ausgedrückt, wenn jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen ist und nach dem Willen der Erblasser mit ihr stehen und fallen soll (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1574, 1575; OLG München, Beschluss vom 07.12.2017 - 31 Wx 337/17; Grüneberg/Weidlich, BGB, 82. Aufl. 2023, § 2270 Rn. 1).

    Ob zwischen Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament der in § 2270 BGB umrissene Zusammenhang der Wechselbezüglichkeit besteht, bestimmt sich nach dem durch Auslegung zu ermittelnden übereinstimmenden Willen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1574, 1575; Grüneberg/Weidlich, aaO, § 2270 Rn 2).

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (vgl. BGH, Beschluss v. 09.04.1981 - IVa ZB 4/80, NJW 1981, 1737; Z 80, 242, 244; BGH, Urteil v. 08.12.1982 - IVa ZR 94/81 BGHZ 86, 41; Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rn. 4).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen (Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2084 BGB Rn. 2 m.w.N.), jedoch müssen sich mit Blick auf die Formerfordernisse des § 2247 BGB für einen entsprechenden Willen des Erblassers in der letztwilligen Verfügung - wenn auch nur andeutungsweise - Anhaltspunkte finden lassen (vgl. BGH, Beschluss v. 09.04.1981 - IVa ZB 4/80, NJW 1981, 1737; Z 80, 242, 244; BGH, Urteil v. 08.12.1982 - IVa ZR 94/81 BGHZ 86, 41; Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rn. 4).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Zutreffend weist das Oberlandesgericht Nürnberg darauf hin, dass eine Vergleichbarkeit mit der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 16.01.2002 (IV ZB 20/01) entschiedenen Frage zur Nichtanwendbarkeit von § 2270 Abs. 2 BGB im Falle einer ausschließlich auf § 2069 BGB beruhenden Ersatzerbeinsetzung, nicht gegeben ist.
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, Urteil v. 28.01.1987 - IVa ZR 191/85, FamRZ 1987, 475, 476; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2022, § 2084 Rn. 1).
  • OLG München, 07.12.2017 - 31 Wx 337/17

    Nachlassbeschwerde - gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind die in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, oder anders ausgedrückt, wenn jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen ist und nach dem Willen der Erblasser mit ihr stehen und fallen soll (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1574, 1575; OLG München, Beschluss vom 07.12.2017 - 31 Wx 337/17; Grüneberg/Weidlich, BGB, 82. Aufl. 2023, § 2270 Rn. 1).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23
    Dabei muss die Wechselbezüglichkeit für jede einzelne Verfügung des gemeinschaftlichen Testaments gesondert geprüft werden (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1410; BayObLG NJW 1993, 1158; Grüneberg/Weidlich, BGB, aaO).
  • OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14

    Erbverzicht mit Folgen

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