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   OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 Ws 282/21   

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https://dejure.org/2021,12650
OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 Ws 282/21 (https://dejure.org/2021,12650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.2021 - 3 Ws 282/21 (https://dejure.org/2021,12650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 3 Ws 282/21 (https://dejure.org/2021,12650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Anfechtung von Abtrennungsbeschlüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anfechtung von Abtrennungsbeschlüssen

  • rechtsportal.de

    Unanfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen; Abtrennung eines Verfahrens aus Pandemiegründen; Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05

    Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 Ws 282/21
    Eine Ausnahme gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung nur, wenn die Abtrennung sich als willkürlich erweist oder der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke dient, wobei insoweit auf die Verfahrenslage in ihrer Gesamtheit abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2021 - ...; KG, NStZ-RR 2013, 218; OLG Köln Beschluss vom 15.07.2005 - 2 Ws 223/05; OLG Brandenburg Beschluss vom 02.07.2008 - 1 Ws 107/08).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08

    Abtrennung: Anfechtbarkeit eines der Verfahrensförderung dienenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 Ws 282/21
    Eine Ausnahme gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung nur, wenn die Abtrennung sich als willkürlich erweist oder der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke dient, wobei insoweit auf die Verfahrenslage in ihrer Gesamtheit abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2021 - ...; KG, NStZ-RR 2013, 218; OLG Köln Beschluss vom 15.07.2005 - 2 Ws 223/05; OLG Brandenburg Beschluss vom 02.07.2008 - 1 Ws 107/08).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21

    Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses;

    Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zwar ausnahmsweise von einer Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen aus, wenn sich die Entscheidung des erkennenden Gerichts als willkürlich erweist oder mit der Abtrennung verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15).

  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Mangels gesetzlicher Regelung für diese Konstellationen gibt es bei der Beurteilung der Anfechtbarkeit mit der isolierten Beschwerde und des Grades der Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht variierende Ansätze, die von voller Überprüfbarkeit, Überprüfung auf ausschließliche Hemmung oder Verzögerung des Verfahrens und/oder Überprüfung auf evident fehlerhafte Ermessensausübung/Willkür bis zur Annahme des Ausschlusses der Beschwerde reichen (vgl. hierzu OLG Celle Wistra 2013, 405-406, OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 142, BGH NStZ-RR 2013, 352-254 Rdnr. 18, KG Berlin NStZ-RR 2013, 218-219, BVerfG STV 2022, 578 bis 581, OLG Braunschweig Beschluss vom 29. September 2021 - 1 Ws 221/21, OLG FFM Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 Ws 282/21, OLG FFM Beschluss vom 15. Oktober 2019 - 3 Ws 742 + 743/19, MK-Neuheuser a.a.O. § 305 Rdnr.14, Beck-Ok/Cirener StPO a.a.O. § 305 Rdnr.4.1, Meyer-Goßner/Schmitt StPO a.a.O,§ 305 Rdnr.4, OLG Hamm Wistra 1999, 235-237).
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