Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, Art 9 UMV
Keine markenmäßige Benutzung durch Teddykopf-Motiv auf Babykleidung (Teddykopf) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97
Eilverfahren wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten; Kennzeichnungsgewohnheiten im Bekleidungssektor; Kennzeichnungskraft und Bekanntheitsgrad einer Marke; Kein bloßer Motivschutz im Markenrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Teddykopf-Motiv auf einem Kleidungsstück stellt keine markenmäßige Benutzung dar
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Verwendung von Teddy ist keine markenmäßige Benutzung der Margarete-Steiff-Marke
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine markenmäßige Benutzung durch Verwendung eines Teddykopf-Motivs auf Kleidungsstücken
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2021 - 6 O 72/21
- OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.10.2015 - I ZR 23/14
Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21
Es kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass sich die Bekanntheit der Marke auf hochgradig ähnliche Gestaltungen Dritter in der Weise auswirkt, dass auch sie als Herkunftshinweis wahrgenommen werden (BGH GRUR 2016, 197 Rn 33 - Bounty). - BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08
DDR-Logo
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21
Soweit der BGH zum Teil darauf hinweist, dass die Verwendung von außen auf der Kleidung angebrachten Fantasie- oder Bildzeichen auch unabhängig von ihrer Bekanntheit als Kennzeichen aufgefasst werden können (vgl. BGH GRUR 2010, 838 Rn 20 - DDR-Logo), bedeutet dies nicht, dass es sich in jedem Fall so verhält. - BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17
Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21
Bei Bildern, Motiven, Symbolen und Wörtern, die auf der Vorderseite oder der Rückseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, geht der Verkehr nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis; ob dies der Fall ist, bedarf vielmehr einer Beurteilung im jeweiligen Einzelfall (BGH, Beschluss vom 30.1.2020 - I ZB 61/17, Rn 13 - #darferdas? II).
- BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09
Medusa
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21
Die Frage, ob der Verkehr ein Motiv nur als dekoratives Element oder (auch) als Herkunftshinweis auffasst, hängt allerdings auch von der Kennzeichnungskraft und dem Bekanntheitsgrad der Marke ab (BGH, Urteil vom 24.11.2011 - I ZR 175/09, Rn 24 - Medusa). - BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14
Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21
Ein bloßer Motivschutz ist dem Markenrecht fremd (BGH, Urteil vom 23.9.2015 - I ZR 105/14, Rn 35 - Goldbären). - BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18
Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 6 W 34/21
Dabei ist maßgeblich auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen, insbesondere auf die Art und Weise, in der Kennzeichnungsmittel bei den betreffenden Waren üblicherweise verwendet werden (BGH GRUR 2019, 1289 Rn 25 - Damen Hose MO).
- KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19
KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im …
Auch für bestimmte Arten von Bekleidung typische Gestaltungsmotive nimmt der angesprochene Verkehr nicht als Herkunftshinweis, sondern als rein dekorative Elemente wahr (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 6 W 34/21 - Teddykopf). - LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 34 O 79/21 Entscheidend ist, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen "auch" als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.05.2021 - 6 W 34/21).