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   OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13   

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https://dejure.org/2013,37509
OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13 (https://dejure.org/2013,37509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.2013 - 3 Ws 343/13 (https://dejure.org/2013,37509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 3 Ws 343/13 (https://dejure.org/2013,37509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kompetenz der Strafvollstreckungskammer im Aussetzungsverfahren zur Erteilung von Weisungen bezüglich der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen an die Justizvollzugsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454; StPO §§ 454 ff.; StPO § 454a
    Keine Kompetenz der Strafvollstreckungskammer im Aussetzungsverfahren zur Erteilung von Weisungen bezüglich der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen an die Justizvollzugsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Marburg - StVK .../12
  • OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stralsund, 24.10.2007 - 23 Qs 52/07

    Maßregelvollstreckung: Verbindung der Aussetzung der Unterbringungsanordnung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
    Dies wurde z.B. dann angenommen, wenn eine Restfreiheitstrafe nach 2/3 Verbüßung und eine Maßregel ausgesetzt und lediglich die Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung in einer Entziehungsanstalt isoliert angefochten wurde, weil beide Entscheidungen nur einheitlich ausfallen können (vgl. hierzu OLG Frankfurt MDR 1980, 777-778; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 13. September 1982 - 1 Ws 254/82) oder in ein Fall, in dem eine prinzipiell isoliert anfechtbare Weisung, in einem Pflegeheim Wohnsitz zu nehmen, tragende und daher ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung der Aussetzung einer Maßregel war (so LG Stralsund NStZ-RR 2008, 58-59).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12

    Voraussetzungen der Aussetzung der restlichen Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
    Die Anwendung des § 454 a Abs. 1 StPO auf Fälle ohne gesicherte Prognose bleibt auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts absoluten Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Gefangenen im Rahmen vollzugsöffnender Maßnahmen abhängt und ihm diese zu Unrecht durch die Justizvollzugsbehörden verweigert werden (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 13.12.2012 - 3 Ws 922/12).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 1123/99

    Aussetzung der Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
    Die Anwendung des § 454 a Abs. 1 StPO setzt zunächst voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Entscheidung eine günstige Legal- und Sozialprognose des Verurteilten gesichert ist (vgl. hierzu Meyer/Goßner StPO 55. Aufl. 2012 § 454 a Rdnr. 1; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
    Eine solche ergibt sich weder aus § 454 a StPO noch in einer Argumentation " a maiore ad minus" aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2009, 1941-1947; StV 2012, 543-546), worauf Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweisen.
  • OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 3 Ws 226/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
    Dies wurde z.B. dann angenommen, wenn eine Restfreiheitstrafe nach 2/3 Verbüßung und eine Maßregel ausgesetzt und lediglich die Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung in einer Entziehungsanstalt isoliert angefochten wurde, weil beide Entscheidungen nur einheitlich ausfallen können (vgl. hierzu OLG Frankfurt MDR 1980, 777-778; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 13. September 1982 - 1 Ws 254/82) oder in ein Fall, in dem eine prinzipiell isoliert anfechtbare Weisung, in einem Pflegeheim Wohnsitz zu nehmen, tragende und daher ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung der Aussetzung einer Maßregel war (so LG Stralsund NStZ-RR 2008, 58-59).
  • OLG Schleswig, 13.09.1982 - 1 Ws 254/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
    Dies wurde z.B. dann angenommen, wenn eine Restfreiheitstrafe nach 2/3 Verbüßung und eine Maßregel ausgesetzt und lediglich die Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung in einer Entziehungsanstalt isoliert angefochten wurde, weil beide Entscheidungen nur einheitlich ausfallen können (vgl. hierzu OLG Frankfurt MDR 1980, 777-778; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 13. September 1982 - 1 Ws 254/82) oder in ein Fall, in dem eine prinzipiell isoliert anfechtbare Weisung, in einem Pflegeheim Wohnsitz zu nehmen, tragende und daher ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung der Aussetzung einer Maßregel war (so LG Stralsund NStZ-RR 2008, 58-59).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10

    Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
    Eine solche ergibt sich weder aus § 454 a StPO noch in einer Argumentation " a maiore ad minus" aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2009, 1941-1947; StV 2012, 543-546), worauf Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hinweisen.
  • OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 3 Ws 569/18

    Unzureichende Vollzugslockerungen ohne Bedeutung für Entscheidung nach § 57a Abs.

    Der Ausnahmefall, dass das Bestehen einer günstigen Prognose bereits gesichert ist, und nur noch von der erfolgreichen Bewältigung von Vollzugslockerungen abhängt, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu OLG Frankfurt [Senat] BeckRS 2014, 00503; NStZ-RR 2001, 311).
  • OLG Braunschweig, 14.07.2014 - 1 Ws 191/14

    Kriminalprognose; Sozialprognose; Legalprognose; Gutachten; Bindungswirkung;

    Soweit darüber hinaus aus verfassungsrechtlichen Gründen die Anwendung des § 454a Abs. 1 StPO auch in Fällen ohne gesicherte Prognose in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011, 2 BvR 1758/10, juris, Rn. 35 f.), ist dies Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine positive Legalprognose nur noch von der Bewährung des Gefangenen im Rahmen vollzugsöffnender Maßnahmen abhängt und ihm diese zu Unrecht durch die Justizvollzugsbehörden verweigert werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.06.2013, 3 Ws 343/13 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 3 Ws 36/23

    Maßstab für die Prüfung der Erledigung einer mehr als zehn Jahre andauernden

    Auch eine bedingte Entlassung in entsprechender Anwendung des § 454a Abs. 1 StPO ist vorliegend nicht indiziert (vgl. dazu Senat BeckRS 2014, 503).
  • KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18

    Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses

    An dieser Selbstständigkeit fehlt es unter anderem dann, wenn der angefochtene und der nicht angefochtene Teil der Entscheidung derart miteinander verknüpft sind, das die Auflösung einer solchen Verknüpfung nicht möglich ist, ohne dass damit auch dem nichtangefochtenen Teil der Entscheidung die Grundlage entzogen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 3 Ws 343/13 - juris).
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