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   OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12   

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https://dejure.org/2013,16301
OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12 (https://dejure.org/2013,16301)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.06.2013 - 6 U 31/12 (https://dejure.org/2013,16301)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 6 U 31/12 (https://dejure.org/2013,16301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 GGV, Art 9 GMV
    Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster als Einwand gegenüber dem Vorwurf der Markenverletzung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster gegen den Vorwurf der Markenverletzung eingewandt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster als Einwand gegenüber dem Vorwurf der Markenverletzung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GGV Art. 19; EGV 40/94 Art. 9
    Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster als Einwand gegenüber dem Vorwurf der Markenverletzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benutzungsrecht an Geschmacksmuster als Einwand gegenüber Vorwurf der Markenverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Marke setzt sich gegen älteres Geschmacksmuster (Design) durch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abkürzung "F.T.C." auf dem Ziffernblatt einer Armbanduhr als markenmäßige Benutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 104
  • GRUR 2013, 1041
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    Eine Identität zwischen den gegenüberstehenden Zeichen besteht nur dann, wenn die jüngere Marke ohne Änderung oder Hinzufügung die ältere Marke wiedergibt, oder wenn die Marken als Ganzes betrachtet nur so geringfügige Unterschiede aufweisen, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (EuGH GRUR 2003, 422, Tz. 51 - Arthur/Arthur et Félicie; GRUR 2010, 451, Tz. 25 - BergSpechte).
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    Dem Verkehr ist die Verwendung von Zweitkennzeichen bei vielen Produkten geläufig (vgl. BGH GRUR 2005, 515, 516 - FERROSIL; GRUR 2007, 592 Rn. 14 - bodo Blue Night.).
  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    Der Schutz der Marke gegen verwechslungsfähige Zeichen ist auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, GRUR 2008, 698 Tz. 57 - O2/Hutchison; BGH, Urt. v. 22.04.2010 I ZR 17/05 Pralinenform II - Rn. 25).
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00

    "Knabberbärchen"; Verwechslungsgefahr zwischen einer Formmarke und einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    aa) Es ist zweifelhaft, ob dies nur innerhalb der gleichen Schutzrechtskategorie gilt, oder ob das Benutzungsrecht auch gegenüber eingetragenen Marken eingreifen kann, deren Schutzgegenstand Bestandteil der Erscheinungsform des prioritätsälteren Geschmacksmusters ist (dafür: Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetzt, 4. Aufl., § 38 Rn. 6; dagegen: Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 19 Rn. 28 unter Verweis auf Art. 96 I GGV und auf die zum nationalen Marken- und Geschmacksmusterrecht ergangene Entscheidung BGH GRUR 2003, 519, 521 - Knabberbärchen).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    Dieser muss Zahlung an den Markeninhaber verlangen (BGH GRUR 2012, 630, Rn. 51 - Converse II).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    27 Für die Frage der markenmäßigen Verwendung der Kollisionszeichen ist die Verkehrsauffassung aus der Sicht eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.2012 - I ZR 100/10, Rn. 16 - pjur/pure; BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 217/10, Rn. 35 - MOST-Pralinen).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    Der Schutz der Marke gegen verwechslungsfähige Zeichen ist auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 lit. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, GRUR 2008, 698 Tz. 57 - O2/Hutchison; BGH, Urt. v. 22.04.2010 I ZR 17/05 Pralinenform II - Rn. 25).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    Dem Verkehr ist die Verwendung von Zweitkennzeichen bei vielen Produkten geläufig (vgl. BGH GRUR 2005, 515, 516 - FERROSIL; GRUR 2007, 592 Rn. 14 - bodo Blue Night.).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    27 Für die Frage der markenmäßigen Verwendung der Kollisionszeichen ist die Verkehrsauffassung aus der Sicht eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.2012 - I ZR 100/10, Rn. 16 - pjur/pure; BGH, Urt. v. 13.12.2012 - I ZR 217/10, Rn. 35 - MOST-Pralinen).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12
    Eine Identität zwischen den gegenüberstehenden Zeichen besteht nur dann, wenn die jüngere Marke ohne Änderung oder Hinzufügung die ältere Marke wiedergibt, oder wenn die Marken als Ganzes betrachtet nur so geringfügige Unterschiede aufweisen, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (EuGH GRUR 2003, 422, Tz. 51 - Arthur/Arthur et Félicie; GRUR 2010, 451, Tz. 25 - BergSpechte).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

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