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   OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03   

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https://dejure.org/2004,1559
OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03 (https://dejure.org/2004,1559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.2004 - 5 U 122/03 (https://dejure.org/2004,1559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 5 U 122/03 (https://dejure.org/2004,1559)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 BörsG, § 45 Abs 2 Nr 4 BörsG, § 46 BörsG, § 47 Abs 2 BörsG, § 48 BörsG
    Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach Ablauf der Zeichnungsfrist eingetretener Ereignisse; Verständlichkeit des Verkaufsprospekts und Reichweite des ausschließlichen Gerichtsstandes für Ansprüche aus Prospekthaftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Börsenprospekthaftung bei Ergänzungsbedürftigkeit eines Prospektes nach Ablauf der Zeichnungsfrist; Pflicht zur Aktualisierung eines bis zur Einführung der Wertpapiere und bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist richtigen und vollständigen Prospektes; Fortbestand der ...

  • Judicialis

    BörsG § 44; ; BörsG § 55

  • uni-augsburg.de PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BörsG § 44; BörsG § 55
    Keine Aktualisierung des Börsenprospektes für nach Ablauf der Zeichnungsfrist eingetretene Ereignisse sowie Verständlichkeit des Verkaufsprospektes bezüglich Ansprüchen aus Prospekthaftung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Börsenprospekthaftung bei nachträglicher Ergänzungsbedürftigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nomos.de PDF, S. 43 (Leitsatz)

    Ad-hoc-Mitteilungen, Börsenprospekthaftung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Börsenprospekt muss nicht über mutmaßlich geplante Geschäfte informieren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG §§ 44, 45, 46, 47, 48, 55, 88; BGB § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 264a
    Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach Ablauf der Zeichnungsfrist eingetretener Umstände ("EM.TV II")

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1411
  • WM 2004, 1831
  • DB 2004, 2692
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 17.12.1996 - 5 U 178/95

    Voraussetzungen des Prospekthaftungsanspruchs; Geltung der allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    aa) Die allgemeine Prospekthaftung ist durch die spezielle Börsenprospekthaftung von vornherein ausgeschlossen (Senat WM 1997, 361, 363 ­ "Sachsenmilch"; Schwark § 45 BörsG Rn. 73; Regierungsbegründung, BT-Drucks. 13/8933, S. 81).

    Eine Haftung aus culpa in contrahendo setzt einen vorvertraglichen Kontakt zwischen der Klägerin und den Haftungsadressaten voraus (Schwark § 45 BörsG Rn. 72; Senat WM 1997, 361, 363), an dem es fehlt.

    Vor Einführung des § 47 Abs. 2 BörsG (§ 48 Abs. 2 BörsG a.F.) durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz war streitig, in welchem Umfang die Börsenprospekthaftung konkurrierende vertragliche und deliktische Ansprüche verdrängte (vgl. Senat ZIP 1997, 107, 110).

    Sein Urteil vom 17. Dezember 1996 (ZIP 1997, 107) gibt dafür nichts her, zumal die damalige Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand in Frankfurt am Main hatte.

  • OLG Frankfurt, 01.02.1994 - 5 U 213/92

    Börsenprospekthaftung der konsortialführenden Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Die dabei einzuhaltenden Anforderungen hat der Senat bereits früher dargestellt (Urteil vom 1. Februar 1994 ­ 5 U 213/92, WM 1994, 291, 295 ­ "Bond").

    Soweit der Senat früher ausgeführt hat, maßgeblicher Zeitpunkt sei derjenige der Prospektveröffentlichung (Urteil vom 1. Februar 1994 ­ 5 U 213/92, WM 1994, 291, 295 ­ "Bond"), betraf dies den Normalfall, dass der Prospekt bereits bei seiner Veröffentlichung unrichtig ist.

    Maßstab für die Verständlichkeit ist ein aufmerksamer Leser und durchschnittlicher Anleger, der "eine Bilanz zu lesen versteht" (BGH WM 1982, 862 ff.; Senat WM 1994, 291, 295 ­ "Bond").

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Der Prospekt- und Unternehmensbericht muss zwar nicht nur in seinen Einzelangaben richtig und vollständig sein, sondern wesentlich ist auch, welches Gesamtbild er durch seine Aussagen von den Verhältnissen und der Vermögens-, Ertragsund Liquiditätslage des Unternehmens, dessen Papiere zum Kauf angeboten werden, dem interessierten Publikum vermittelt (BGH WM 1982, 862).

    Maßstab für die Verständlichkeit ist ein aufmerksamer Leser und durchschnittlicher Anleger, der "eine Bilanz zu lesen versteht" (BGH WM 1982, 862 ff.; Senat WM 1994, 291, 295 ­ "Bond").

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Bei einem Briefdelikt und anderen Distanzdelikten wird nicht angenommen, dass die Weiterleitung durch die Post zuständigkeitsbegründend wirkt (vgl. BGH NJW 1964, 969, 970).
  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Aus der Entscheidung BGHZ 139, 225 = NJW 1998, 3345 ("Elsflether Werft") kann der Senat nicht Abweichendes entnehmen.
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Das Urteil des Bundesgerichtshof vom 10. Dezember 2002 ­ X ARZ 208/02 (NJW 2003, 828) befasst sich lediglich damit, dass im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) nicht nur über die deliktsrechtliche materielle Anspruchsgrundlage entschieden werden darf, sondern auch über den unter Darlegung einer unerlaubten Handlung geltend gemachten einheitlichen prozessualen Anspruch im Übrigen.
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Aus der Verletzung einer aktienrechtlichen Treuepflicht kann die Klägerin schon deshalb nichts für sich herleiten, weil sich die Schutzwirkung der Treuepflicht auf den mitgliedschaftlichen Bereich beschränkt (BGH NJW 1992, 3167, 3170 f.).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Begehungsort ist jeder Ort, an dem auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale einer unerlaubten Handlung verwirklicht worden ist (BGH NJW 1994, 1413, 1414).
  • LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 7 O 26/01

    Keine Prospekthaftungsansprüche im Fall EM.TV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
    Die Entscheidung der Kammer für Handelssachen in einem Parallelfall (Urteil vom 17. Januar 2003 ­ 3/7 O 26/01) ist in ZIP 2003, 400 veröffentlicht worden.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Der Prospekt hat dabei jeweils den aktuellen Stand der wesentlichen Tatsachen wiederzugeben (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juli 2004, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 60).

    Sie ist auch vom Gesetzgeber, obwohl ihm dieser Aspekt bekannt war, nicht eingeführt worden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juli 2004, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 58ff.; Schwark, in: ders., Kapitalmarktrechtskommentar, 2004, § 45 BörsG, Rn. 29).

    Das OLG Frankfurt am Main hat in einer jüngeren Entscheidung ausdrücklich auf diese Definition Bezug genommen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.04, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 79).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Sie ist auch vom Gesetzgeber, obwohl ihm dieser Aspekt bekannt war, nicht eingeführt worden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juli 2004, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 58ff.; Schwark, in: ders., Kapitalmarktrechtskommentar, 2004, § 45 BörsG, Rn. 29).

    Das OLG Frankfurt am Main hat in einer jüngeren Entscheidung ausdrücklich auf diese Definition Bezug genommen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.04, 5 U 122/03, zit. nach juris, Rn. 79).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 262/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 263/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Deshalb ist es mit der in § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG geschaffenen Rechtslage nicht unvereinbar, dass sie gegebenenfalls von verschiedenen Gerichten geprüft werden, sollte eine Prospektunrichtigkeit im Ergebnis zu verneinen und die Klage im Gerichtsstand der Börse als unbegründet abgewiesen worden sein (vgl. Senat, Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411, 1415 (r. Sp. unter 2., Bl. 251 d. A.; ebenso Senat, Urteil vom 21.06.2005 - 5 U 96/03, nicht veröffentlicht).

    Die Ansicht des Beklagten, im Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03 (a. a. O.) habe der Senat seine Rechtsprechung revidiert, das VerkProspG für unanwendbar gehalten und sich im weiteren der im angefochtenen Urteil vertretenen Ansicht angeschlossen, trifft nicht zu.

  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

    Dabei ist das Börsengesetz in der Fassung des 4. FMFG anzuwenden, wie aus § 64 Abs. 2 BörsG auch für Prospekte aus der Zeit vor dem 1. Juli 2002 folgt (vgl. Senatsurteile vom 15.10.2004 - 5U 263/03 (im Arrestverfahren der Parteien) und 5 U 262/03 in einer Parallelsache; Senatsbeschlüsse vom 7.11.2003 - 5 W 31/03, OLGR Frankfurt 2004, 268 f.; vom 14. Februar 2003 - 5 W 34/02, NJW 2003, 1258; Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411 ff.).

    Deshalb ist es mit der in § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG geschaffenen Rechtslage nicht unvereinbar, dass sie gegebenenfalls von verschiedenen Gerichten geprüft werden, sollte eine Prospektunrichtigkeit im Ergebnis zu verneinen und die Klage im Gerichtsstand der Börse als unbegründet abgewiesen worden sein (vgl. Senat, Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03, ZIP 2004, 1411, 1415 (r. Sp. unter 2., Bl. 251 d. A.; ebenso Senat, Urteil vom 21.06.2005 - 5 U 96/03, nicht veröffentlicht).

    Die Ansicht des Beklagten, im Urteil vom 6.7.2004 - 5 U 122/03 (a. a. O.) habe der Senat seine Rechtsprechung revidiert, das VerkProspG für unanwendbar gehalten und sich im weiteren der im angefochtenen Urteil vertretenen Ansicht angeschlossen, trifft nicht zu.

  • OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 1 U 55/05

    Aktienrecht: Örtlich zuständiges Gericht für Streitigkeiten über

    Für Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen gegen einen Prospektverantwortlichen ist der Gerichtsstand des § 48 BörsG indessen nur für Sachverhalte im Anwendungsbereich des § 44 BörsG begründet (vgl. OLG Frankfurt / Main ZIP 2004, 1411 ff, 1416; LG Frankfurt / Main NJW-RR 2003, 481 ff,482), d. h. die örtliche Zuständigkeit nach § 48 BörsG erstreckt sich auf weitergehende Ansprüche aus demselben Streitgegenstand (vgl. Baumbach/ Hopt, HGB, 31. Aufl., § 48 Rn. 1; unklar Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, 2004, § 45 Rn. 74, 75).

    Hier wurde keine Verletzungshandlung begangen ( vgl. Bachmann a. a. O., 183; auch OLG Frankfurt/M ZIP 2004, 1411 ff, 1416).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 5 U 133/03

    Kapitalanlage: Schadensersatzansprüche eines Aktionärs wegen unrichtiger

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 6. Juli 2004 - 5 U 122/03, WM 2004, 1831), greift die börsenprospektrechtliche Haftung über die Zeitpunkte der Einführung der Aktien und den Ablauf der Zeichnungsfrist nicht hinaus.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2011 - 5 U 122/10

    Unrichtige Prospektangaben im Rahmen eines Kapitalanlagebetruges

    Soweit behauptet wird, der Berater habe auf die Entscheidung des erkennenden Senats zum Anlegerhorizont hingewiesen, ist der Vortrag schon deshalb unerheblich, weil die Entscheidung des Senats 5 U 122/03 (ZIP 2004, 1411) vom 6.7.2004 datiert, während der hier inkriminierte Prospekt bereits am 10.10.2003 unterzeichnet wurde.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 5 U 182/03

    Börsenprospekthaftung: Unrichtigkeit von Prospektangaben

    Aus der Sicht eines aufmerksamen Lesers und durchschnittlichen Anlegers, die für das Verständnis der Prospektangaben maßgeblich ist (BGH WM 1982, 862 ff.; Senat WM 1994, 291, 295 - "Bond"; WM 2004, 1831, 1835 - "EM.TV"), war damit die Angabe gemacht, dass der Vorstand C, auf den es für den Erfolg des Unternehmens ganz wesentlich ankam, für seine Aufgabe als erfolgreicher Unternehmensgründer antrat.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 14 U 62/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen des Beitritts zu einem

    Wollte man den Anforderungen folgen, die der Kläger postuliert, wären praktisch an jeder Prospektstelle, welche die Haftung des Anlegers thematisiert, sämtliche denkbaren Haftungsaspekte vollumfänglich aufzugreifen und darzustellen, was letztlich zur Unlesbarkeit von ausufernden Informationen führen würde (zum Horizont eines verständigen und sorgfältigen Anlegers vgl. vielmehr BGH NJW-RR 1992, 879; BGH, NJW 1982, 2823; OLG Frankfurt, WM 2004, 1831).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 69/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Wollte man den Anforderungen folgen, die der Kläger postuliert, wären praktisch an jeder Prospektstelle, welche die Haftung des Anlegers thematisiert, sämtliche denkbaren Haftungsaspekte vollumfänglich aufzugreifen und darzustellen, was letztlich zur Unlesbarkeit von ausufernden Informationen führen würde (zum Horizont eines verständigen und sorgfältigen Anlegers vgl. vielmehr BGH NJW-RR 1992, 879; BGH, NJW 1982, 2823; OLG Frankfurt, WM 2004, 1831).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 U 70/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 5 U 263/03

    Haftung bei Börsenprospekt mit zu 60% frei erfundenen Umsätzen

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 67/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

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