Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.07.2021 - 3 UF 144/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1684 BGB
Kindschaftsrecht: Wechselmodell statt Umgangsmodell - IWW
§ 1684 BGB
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1684
Umgang; Wechselmodell; Kooperationsfähigkeit; Kindeswille; Kindeswohl - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 1684 BGB
Kindschaftsrecht: Wechselmodell statt Umgangsmodell - rechtsportal.de
§ 1684 BGB
Kindschaftsrecht: Wechselmodell statt Umgangsmodell - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umgangsregelung im Wechselmodell - und das entgegenstehende Kindeswohl
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Funktionierendes Umgangsmodell ist nicht zu Gunsten eines Wechselmodells abzuändern ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Wechselmodell" nicht gegen den Willen der Kinder! - Vater kann Änderung eines gut funktionierenden Umgangs nicht durchsetzen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Wechselmodell gegen den Willen der Kinder !
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wechselmodell um jeden Preis?
- haufe.de (Kurzinformation)
Umstellung auf das Wechselmodell nicht gegen den Willen der Kinder
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Kein Wechselmodell gegen den Willen des Kindes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Anordnung eines Wechselmodells bei funktionierendem Umgang
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Funktionierendes Umgangsmodell ist nicht zu Gunsten eines Wechselmodells abzuändern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Änderung eines funktionierendes Umgangsmodells zu Gunsten eines Wechselmodells gegen den Willen der Kinder - Entscheidend ist das Kindeswohl
Papierfundstellen
- MDR 2021, 1139
- MDR 2021, 1140
- FamRZ 2021, 1807
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2021 - 3 UF 144/20
Ähnlich wie bei der gemeinsamen Sorge als paritätischer Wahrnehmung des Elternrechts setzt die Kindeswohldienlichkeit des paritätischen Wechselmodells als hälftig geteilter Ausübung der gemeinsamen Sorge auch die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus (BGH a.a.O. und BGH, FamRZ 2017, 532).
- OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 10 UF 34/21
Voraussetzungen der Anordnung eines paritätischen Wechselmodells
Dass der Kindeswille bei der Entscheidung über den Umgang zu berücksichtigen ist, folgt bereits aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 GG, ihm kommt gerade im Umgangsverfahren abhängig von Alter und Reife des Kindes eine hohe Bedeutung zu (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06. Juli 2021 - 3 UF 144/20 -, Rn. 31, juris).