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   OLG Frankfurt, 06.07.2021 - 3 UF 144/20   

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https://dejure.org/2021,21309
OLG Frankfurt, 06.07.2021 - 3 UF 144/20 (https://dejure.org/2021,21309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.07.2021 - 3 UF 144/20 (https://dejure.org/2021,21309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 3 UF 144/20 (https://dejure.org/2021,21309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangsregelung im Wechselmodell - und das entgegenstehende Kindeswohl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Funktionierendes Umgangsmodell ist nicht zu Gunsten eines Wechselmodells abzuändern ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wechselmodell" nicht gegen den Willen der Kinder! - Vater kann Änderung eines gut funktionierenden Umgangs nicht durchsetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wechselmodell gegen den Willen der Kinder !

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell um jeden Preis?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umstellung auf das Wechselmodell nicht gegen den Willen der Kinder

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kein Wechselmodell gegen den Willen des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Anordnung eines Wechselmodells bei funktionierendem Umgang

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Funktionierendes Umgangsmodell ist nicht zu Gunsten eines Wechselmodells abzuändern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Änderung eines funktionierendes Umgangsmodells zu Gunsten eines Wechselmodells gegen den Willen der Kinder - Entscheidend ist das Kindeswohl

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1139
  • MDR 2021, 1140
  • FamRZ 2021, 1807
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2021 - 3 UF 144/20
    Ähnlich wie bei der gemeinsamen Sorge als paritätischer Wahrnehmung des Elternrechts setzt die Kindeswohldienlichkeit des paritätischen Wechselmodells als hälftig geteilter Ausübung der gemeinsamen Sorge auch die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern voraus (BGH a.a.O. und BGH, FamRZ 2017, 532).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2021 - 10 UF 34/21

    Voraussetzungen der Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Dass der Kindeswille bei der Entscheidung über den Umgang zu berücksichtigen ist, folgt bereits aus dem Persönlichkeitsrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 GG, ihm kommt gerade im Umgangsverfahren abhängig von Alter und Reife des Kindes eine hohe Bedeutung zu (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06. Juli 2021 - 3 UF 144/20 -, Rn. 31, juris).
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