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   OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86   

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https://dejure.org/1987,4296
OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86 (https://dejure.org/1987,4296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.1987 - 5 U 247/86 (https://dejure.org/1987,4296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 1987 - 5 U 247/86 (https://dejure.org/1987,4296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit; Abtretungsempfänger ; Pfandgläubiger; Rechtsmißbrauchseinwand

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 681
  • WM 1988, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.12.1921 - III 242/21

    Hinterlegung nach § 372 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
    Stehen mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung verschiedene Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, so berechtigt ein Zweifel des Schuldners, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (RGZ 103, 285 [286]; BGH LM Nr. 6 zu § 372 BGB ).

    Dabei hilft es auch nicht, daß der Schuldner durchaus unverschuldet darüber im unklaren sein kann, welche der Verbindlichkeiten er zu erfüllen hat (vgl. RGZ 103, 285 [286]).

  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52

    Hinterlegung im Ost-West-Streit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
    Die Tatsache allein, daß mehrere Personen als angebliche Gläubiger auftreten, gibt dem Schuldner noch nicht die Befugnis zu hinterlegen (BGHZ 7, 302 [307]).
  • BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 128/63

    Berechtigung zur Hinterlegung bei nicht auf Fahrlässigkeit beruhender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
    Eine Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt (BGH WM 1965, 1210) ergibt [im Streitfall] mit hinreichender Sicherheit, wer der Gläubiger der Forderung ist.
  • BGH, 19.11.1959 - II ZR 248/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Schuldner trotz Prüfung der Umstände des Falles noch Zweifel an der Person des Gläubigers haben kann, die auf sein Risiko zu lösen ihm nicht zugemutet werden kann (BGH WM 1960, 112).
  • OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03

    Voraussetzung der Hinterlegung bei einer Lebensversicherung

    Solche Einwendungen können zum einen nicht zu einer Ungewissheit über die Person des Gläubigers, sondern nur über den Bestand oder die Durchsetzbarkeit der Forderung führen (vgl. OLG Frankfurt, WM 1988, 214, 215; weniger klar BGH, NJW 1997, 1501, 1502).
  • AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19

    Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenen Wohnraum

    Die Beifügung dieser Zusatzberechnung ersetzt jedoch nicht deren zusätzliche Erläuterung (vgl. LG Berlin v. 22.10.1987, ZMR 1988, 183; LG Münster v. 16.12.1987, WM 1988, 214).
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