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OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 372 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinterlegungsgrund; Person des Gläubigers; Ungewißheit; Prätendentenstreit; Abtretungsempfänger ; Pfandgläubiger; Rechtsmißbrauchseinwand
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 681
- WM 1988, 214
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 13.12.1921 - III 242/21
Hinterlegung nach § 372 BGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
Stehen mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung verschiedene Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, so berechtigt ein Zweifel des Schuldners, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (RGZ 103, 285 [286]; BGH LM Nr. 6 zu § 372 BGB ).Dabei hilft es auch nicht, daß der Schuldner durchaus unverschuldet darüber im unklaren sein kann, welche der Verbindlichkeiten er zu erfüllen hat (vgl. RGZ 103, 285 [286]).
- BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52
Hinterlegung im Ost-West-Streit
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
Die Tatsache allein, daß mehrere Personen als angebliche Gläubiger auftreten, gibt dem Schuldner noch nicht die Befugnis zu hinterlegen (BGHZ 7, 302 [307]). - BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 128/63
Berechtigung zur Hinterlegung bei nicht auf Fahrlässigkeit beruhender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
Eine Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt (BGH WM 1965, 1210) ergibt [im Streitfall] mit hinreichender Sicherheit, wer der Gläubiger der Forderung ist. - BGH, 19.11.1959 - II ZR 248/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 5 U 247/86
Vielmehr kommt es darauf an, ob der Schuldner trotz Prüfung der Umstände des Falles noch Zweifel an der Person des Gläubigers haben kann, die auf sein Risiko zu lösen ihm nicht zugemutet werden kann (BGH WM 1960, 112).
- OLG Köln, 10.11.2003 - 5 U 87/03
Voraussetzung der Hinterlegung bei einer Lebensversicherung
Solche Einwendungen können zum einen nicht zu einer Ungewissheit über die Person des Gläubigers, sondern nur über den Bestand oder die Durchsetzbarkeit der Forderung führen (vgl. OLG Frankfurt, WM 1988, 214, 215; weniger klar BGH, NJW 1997, 1501, 1502). - AG Bremen, 16.03.2021 - 6 C 61/19
Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenen Wohnraum
Die Beifügung dieser Zusatzberechnung ersetzt jedoch nicht deren zusätzliche Erläuterung (vgl. LG Berlin v. 22.10.1987, ZMR 1988, 183; LG Münster v. 16.12.1987, WM 1988, 214).